Entscheidungsgründe: Zu 1.: Die Klägerinnen haben eingangs ihrer Revision ausgeführt, die Ehegattin eines Mitgliedes des Berufungssenats sei als Versicherungsvertreter Mitglied der Generalversammlung der Beklagten in der Funktionsperiode 1999 bis 2004. Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehöre gemäß § 434 ASVG unter anderem die Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie den Jahresbericht des Vorstandes der Beklagten und die Entlastung desselben. Die Gattin des Senatsmitgli... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die Bezahlung von S 62.000,-- sA. Er sei von dieser mit der künstlerischen Leitung des Neulengbacher Kultursommers 1986 betraut worden, habe einen Gutteil der beauftragten Arbeiten geleistet, sei aber von der beklagten Partei an der Fertigstellung des übernommenen Werkes verhindert worden. Gemäß § 1168 ABGB gebühre ihm das vereinbarte Entgelt von S 50.000,-- zuzüglich von S 10.000,-- an 20 %iger Umsatzsteuer und S 2.000,-- a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Vertragsbedienstete der Beklagten; die Erstklägerin seit 1. November 1976, die Zweitklägerin seit 1. April 1966, der Drittkläger seit 1. Mai 1980, der Viertkläger seit 2. Juli 1957, die Fünftklägerin seit 1. Oktober 1980, die Sechstklägerin seit 1. Dezember 1979, die Siebentklägerin seit 1. Mai 1980 und die Achtklägerin seit 21. Jänner 1981. Auf ihr Dienstverhältnis findet das Steiermärkische Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz Anwendung. Mit der... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AABGB §867stmk GdO 1967 §43stmk GdVBG 1962 §39
Rechtssatz: Auf dem Gebiet des Privatrechts können auch Gemeinden konkludent handeln, wenn das zur Erklärung des rechtsgeschäftlichen Willens berufene Organ der Gemeinde jenes Verhalten gesetzt hat, welches den Voraussetzungen des § 863 ABGB entspricht. Entscheidungstexte 14 ObA 54/87 Entscheidungstext OGH 15.07.1987 14 ObA... mehr lesen...
Norm: stmk GdVBG §39
Rechtssatz: Auch wenn man § 39 des stmk GdVBG das Erfordernis der Schriftlichkeit für Sonderverträge zugunsten der Vertragsbediensteten, die von den Bestimmungen dieses Gesetzes abweichen, unterstellt, handelt es sich dabei ebenso wie bei der Bezeichnung "Sonderverträge" nur um Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer, deren Verletzung die Gültigkeit von ausschließlich zugunsten der Arbeitnehmer nicht schriftlich getro... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIABGB §867stmk GdVBG 1962 §39stmk GdO 1967 §43
Rechtssatz: Gewährt eine Gemeinde ihren Arbeitnehmern seit fast zwanzig Jahren ohne Vorbehalt der Freiwilligkeit und der Unpräjudizialität für die Zukunft oder des Zulangens der Finazgebarung in sukzessivem Ausbau einen "einmaligen" fünfzehnten Bezug und wird diese Sonderzahlung von den Arbeitnehmern schon als Selbstverständlichkeit angesehen, begründet sie eine betriebliche Übung,... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs4VBG §38VBG §39
Rechtssatz: Grundsätzliche Ausführungen über die Anstellung eines Vertragslehrers auf bestimmte und auf unbestimmte Zeit. Entscheidungstexte 4 Ob 119/61 Entscheidungstext OGH 26.09.1961 4 Ob 119/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0081720 Dokumentnummer... mehr lesen...