Norm: VBG §20VBG §84 Abs3
Rechtssatz: Selbstkündigungen von Vertragsbediensteten im Sinne des § 84 Abs 3 Z 4 VBG 1948 sind nicht nur dann abfertigungswahrend, wenn sie während einer Teilzeitbeschäftigung nach dem MSchG oder VKG erfolgen, sondern im Wege der Analogie auch dann, wenn sie während einer Teilzeitbeschäftigung nach § 20 VBG 1948 iVm § 50b Abs 1 Z 1 BDG vorgenommen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Betriebsrat begehrt - soweit dies für das Revisionsverfahren noch relevant ist - einerseits die Feststellung, dass für bestimmte Vertragsbedienstete bei „Wendezeiten" am Dienstort die Zeit vom Ende des Fahrdienstes bzw einer sonstigen Dienstverrichtung bis zum Beginn des folgenden Fahrdienstes oder sonstigen Dienstverrichtung bis zu einer Dauer von einer Stunde voll, darüber hinaus bis zum Ablauf der dritten Stunde zur Hälfte auf Dienstzeiten anger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 21. 5. 1979 bei der Beklagten angestellt. Am 12. 12. 2001 schlossen die Parteien eine schriftliche Vereinbarung über Altersteilzeit nach § 27 AlVG für den Zeitraum 1. 1. 2002 bis 30. 6 2005. Danach sollte die wöchentliche Normalarbeitszeit des Klägers von bisher 38,5 auf 19,5 Stunden, demnach auf knapp über der Hälfte des bisherigen Ausmaßes herabgesetzt werden. Die Wochenarbeitszeit sollte im Durchrechnungszeitraum von 42 Monaten wie folgt ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht wies in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles das auf Zuerkennung einer Funktions- bzw Leistungszulage für die Dauer der Durchführung eines Projektes gerichtete Klagebegehren des als Vertragsbediensteten beschäftigten Klägers zur Gänze ab. Es ging wie das Erstgericht davon aus, daß eine vertragliche Zusage einer Zulage nicht existiere. Die geleisteten Dienste im Rahmen des Projektes, die im Rahmen der Dienstzeit verrichtet werden konnten, ... mehr lesen...
Unbestritten blieb folgender Sachverhalt: Die Klägerinnen sind als Vertragsbedienstete der Republik Österreich im Reinigungsdienst an einer Bundesrealschule beschäftigt, die Erstklägerin seit 13. März 1961, die Zweitklägerin seit 3. September 1962. Nach dem Dienstvertrag wurden sie in Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe p 8, des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 eingestuft. Ihr Beschäftigungsausmaß beträgt 50% der Vollbeschäftigung, somit 221/2 Wochenstunden. Im Jahre 1964 wurde... mehr lesen...
Norm: AZO §3AZO §15VBG §20
Rechtssatz: Es besteht keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, daß die über die vereinbarte kürzere Arbeitszeit hinausgehende, aber noch innerhalb der Normalarbeitszeit liegende Mehrarbeit bereits als Überstunde zu entgelten sei (hier: Teilzeitbeschäftigung eines Vertragsbediensteten). Entscheidungstexte 4 Ob 48/67 Entscheidungstext OGH 31.10.1967 4 ... mehr lesen...
Der Kläger steht seit 25. März 1957 als Vertragsbediensteter im Dienste der beklagten Republik Österreich. Am 30. April 1957 wurde ein Sonderdienstvertrag gemäß § 36 VBG. 1948 abgeschlossen, wonach er als Jugenderzieher beschäftigt wird und sein Beschäftigungsausmaß achtundvierzig Wochenstunden beträgt. Mit der Behauptung, er habe in der Zeit vom 25. März 1957 bis 25. September 1957 814 Wochentagsüberstunden leisten müssen, ferner in den Jahren 1957 und 1958 an vier Feiertagen acht un... mehr lesen...
Norm: GehG §18VBG 1948 §20VBG 1948 §22
Rechtssatz: Zum Anspruch eines Vertragsbediensteten auf Überstundenentgelt. Entscheidungstexte 4 Ob 136/60 Entscheidungstext OGH 25.10.1960 4 Ob 136/60 Veröff: SZ 33/113 = JBl 1961,329 = Arb 7291 Ähnlich VfGH vom 12.10.1964, B 252/63 Beisatz: Auf die Zuerkennung von Nebengebühren im Sinne des § 18 Abs 1, 3 und 4 GehG 1956 hat der Beamte... mehr lesen...