Entscheidungsgründe: Der Kläger stand aufgrund eines am 17. 5. 1982 eingegangen unbefristeten Arbeitsverhältnisses als Pressesprecher/Pressereferent in einem Beschäftigungsverhältnis als örtlicher Bediensteter der Lohn- und Tätigkeitsgruppe I zur Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich. Ab dem Beitritt Österreichs zur EU am 1. 1. 1995 war dem Kläger bewusst, dass eine Weiterbeschäftigung als örtlicher Bediensteter in einer Verwendung der Gruppe I oder II spätestens n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der 1966 seine Reifeprüfung absolviert hatte, beendete sein Geschichtsstudium mangels Abschlusses eines Kombinationsfaches ohne akademischen Grad und absolvierte auch noch 12 Semester des Theologiestudiums, das er jedoch nicht abschloss. Die religionspädagogische Akademie beendete er mit der Lehrbefähigung für Religionslehrer an Volksschulen. Seit 1986 ist er als Vertragslehrer der Verwendungs- bzw Entlohnungsgruppe l 2b 1 angestellt und arbeitet - a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1991 als Vertragsbediensteter der Beschäftigungsart „Höherer Dienst" bei der Beklagten beschäftigt. Bis 30. 11. 1998 war er in der Sektion IV, Gruppe A, Abteilung 3, Referat c des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft mit Dienstort Wien tätig. Im Zuge der Besoldungsreform wurden ab Beginn der 90er-Jahre alle Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst - auch jene der Vertragsbediensteten - beschrieben und bewertet. Die damit befassten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1964 geborene Kläger ist seit 2. 7. 1984 bei der beklagten Partei beschäftigt; seit August 1990 war er im Bereich der Datenverarbeitung eingesetzt. Auf das Dienstverhältnis sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen (AVB) anzuwenden. Ab 1. 7. 1997 bekleidete der Kläger die Planstelle eines ADV-Systembetreuers und war in Gehaltsgruppe VII A eingestuft. Ab 1. 7. 1997 bekleidete der Kläger die Planstelle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO). In rechtlicher Hinsicht hat das Berufungsgericht die Frage der Einstufung des ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I) Zum Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss vom 25. 9. 2000: römisch eins) Zum Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss vom 25. 9. 2000: Das Berufungsgericht stützt seinen Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses (§ 45 Abs 2 ASGG) darauf, dass der Oberste Gerichtshof die Zuordnung und Anwendbarkeit der §§ 1162a ff ABGB auf Ausbildungskosten bisher nicht behandelt habe. Das Berufungsgericht stützt seinen Ausspruch üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, der seit 4.9.1985 bei der Klägerin als teilzeitbeschäftigter Vertragslehrer beschäftigt ist, bezog für September 1989 bis Oktober 1991 aufgrund einer Fehleingabe im EDV-Besoldungsprogramm für Bundesbedienstete einen Übergenuß von S 102.213,40 netto. Mit der Behauptung, der Beklagte sei in der Höhe dieses Übergenusses unrechtmäßig bereichert, begehrt die Klägerin vom Beklagten die Zahlung des genannten Betrages. Der Beklagte beantragte, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Wirkung ab 1.Oktober 1972 wurde der Kläger als Angestellter der Marktgemeinde ***** auf einem Dienstposten des technischen Fachdienstes auf unbestimmte Zeit beschäftigt. Zuvor arbeitete der Kläger bei der V***** Siedlungsgenossenschaft. Auf seine Mitteilung, daß er - wegen Problemen mit seinem Vorgesetzten - ausscheiden wolle, hatte dieser Arbeitgeber 5 Monate vor dem Eintritt des Klägers bei der beklagten Partei mit der Kündigung des Klägers reagier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Der Oberste Gerichtshof sieht sich durch die Ausführungen des Revisionswerbers nicht veranlaßt, von der im völlig gleichgelagerten Fall 9 Ob A 113/88 vertretenen Rechtsauffassung abzugehen. Der Landesgesetzgeber hat die Tätigkeit von Kindergärtnerinnen ausschließlich im Landesgesetz vom 18.Juni ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei als Vertragsbediensteter an der Technischen Universität Graz vom 2.April 1962 bis 30.April 1980 und vom 13.Jänner 1981 bis 15.Jänner 1984 beschäftigt. Vom 1.Jänner 1971 bis 30.April 1980 sowie vom 1.April 1981 bis 15. Jänner 1984 war er nach dem Dienstvertrag im Entlohnungsschema I Entlohnungsgruppe c des VBG 1948, vom 13.Jänner bis 31.März 1981 in Entlohnungsgruppe d dieses Schemas eingestuft. Eine Überstellung in die E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 22. Juli 1977 Vertragsbedienstete der Beklagten. Auf ihr Dienstverhältnis findet das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG 1948) Anwendung. Sie ist derzeit im Entlohnungsschema I Entlohnungsgruppe d/6 (§§ 9, 10 VBG 1948) eingestuft. Von 1974 bis 1978 war sie in der Schreibabteilung oder als Schriftführerin beschäftigt. Am 16. und 20. März 1979 hat sie die erste Kanzleiprüfung abgelegt und bestanden. Seit März 1978 leitet sie als Gruppenlei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß ihm gegenüber der beklagten Partei das Recht auf Entlohnung nach Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe d, Entlohnungsstufe 9, mit nächster Vorrückung am 1.1.1984 nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 in der jeweils geltenden Fassung zustehe und die beklagte Partei schuldig sei, ihm den Betrag von S 127.661 brutto samt Nebengebühren zu bezahlen. Er brachte vor, daß er seit 16.10.1970 Vertragsbediensteter der beklagte... mehr lesen...
Der Kläger ist Vertragsbediensteter beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Er trat im Jahre 1938 bei der damaligen Hauptvermessungsabteilung XIV ein. Mit 1. April 1954 wurde gemäß § 52 VBG. 1948 eine Erneuerung des Dienstvertrages vorgenommen und der Kläger dabei in Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe c, Entlohnungsstufe 9, unter Anrechnung von 7 Jahren, 11 Monaten und 20 Tagen als Vordienstzeiten, eingestuft. Der Kläger hat bis 18. Juli 1961 b-wertige Tätigkeiten verrichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unbestritten ist: Der Kläger steht seit 9. 2. 1952 als Vertragsbediensteter beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in einem Dienstverhältnis zur beklagten Partei. In dem erst am 15. 9. 1952 errichteten schriftlichen Dienstvertrag wurde die Entlohnung nach Entl. Schema I Entl. Gruppe d, mittlerer Dienst, vereinbart. Mit Nachtrag zum Dienstvertrag vom 29. 12. 1954 wurde der Kläger mit Wirksamkeit vom 1. 1. 1955 in Entl. Gruppe b (gehobener Fachdienst) übers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt 1.) die Feststellung, dass ihm gegenüber der Beklagten das Recht auf Entlohnung nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 und zwar nach Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe b, Entlohnungsstufe 7, nächste Vorrückung 1. 1. 1960 zustehe, 2.) ferner nach der eingeschränkten Klage die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 8.712,70 S samt 4 % Zinsen ab dem Klagstag, weil er als Vertragsbediensteter beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt nach der Einschränkung des Klagebegehrens die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 7.526,30 S samt 4 % Zinsen ab dem Klagstag und die Feststellung, dass ihm gegenüber der Beklagten auf Grund des seit 20. 7. 1946 bestandenen Vertragsbedienstetendienstverhältnisses auch in der Zeit vom 1. 1. 1947 bis 31. 12. 1955 das Recht auf Entlohnung nach Schema I, Entlohnungsgruppe b, zugestanden sei, weil er schon seit 1. 1. 1947 eine Tätigkeit beim ... mehr lesen...
Der Kläger war seit 20. Mai 1949 als Vertragsbediensteter des Bundes bei der Finanzlandesdirektion für Kärnten bedienstet. Er war am 9. Oktober 1952 fristlos entlassen worden, weil er wegen des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt verurteilt worden war. Nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens wurde dieses am 27. November 1954 eingestellt. Am 1. September 1955 wurde der Kläger wieder in Dienst gestellt. Er begehrte beim Arbeitsgericht Klagenfurt zu Cr 91/58 die Feststellung, daß ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z5VBG 1948 §13VBG 1948 §14VBG 1948 §36VBG 1948 §51
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist gilt auch für Entgeltsansprüche von Vertragsbediensteten des Bundes. Entscheidungstexte 4 Ob 42/59 Entscheidungstext OGH 12.05.1959 4 Ob 42/59 Veröff: SZ 32/60 = Arb 7042 4 Ob 37/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob... mehr lesen...
Der Kläger wurde mit Dienstvertrag vom 3. März 1956 ab 13. Februar 1956 als "Vertragsbediensteter für Schulwartdienste" im Entlohnungsschema 1. Entlohnungsgruppe e, des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 vom Landesschulrat für Steiermark namens der beklagten Republik aufgenommen. Das Dienstverhältnis wurde zunächst auf bestimmte Zeit eingegangen, dann aber mit Nachtrag zum Dienstvertrag vom 13. April 1956 auf unbestimmte Zeit verlängert; an der im Vertrag ausgedrückten Beschäftigungsar... mehr lesen...
Norm: VBG §13VBG §14VBG §36VBG §51
Rechtssatz: Für die Einstufung eines Vertragsbediensteten kommt es auf die tatsächlich geleisteten Dienste und nicht auf den Dienstvertrag an. Entscheidend ist, welche Dienstleistung überwiegt. Entscheidungstexte 4 Ob 132/58 Entscheidungstext OGH 13.01.1959 4 Ob 132/58 Veröff: SZ 32/4 = JBl 1959,461 = SozM ID,178 ... mehr lesen...