Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Rudolf Vyziblo als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1. Ingrid K*****, 2. Robert Ä*****, 3. Sonja B*****, 4. Manuela B*****, 5. Jasmina D*****, 6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind Piloten bzw Co-Piloten, die bei der Lauda Air Luftfahrtgesellschaft mbH beschäftigt waren und deren Dienstverhältnis im Rahmen eines Betriebsüberganges zufolge § 3 Abs 1 AVRAG per 1. 10. 2004 auf die beklagte Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG übergegangen ist. Die klagenden Parteien sind Piloten bzw Co-Piloten, die bei der Lauda Air Luftfahrtgesellschaft mbH beschäftigt waren und deren Dienstverhältnis im Rahmen eines... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller führt zur
Begründung: seines aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungsantrages im wesentlichen aus, daß zwischen ihm und dem Antragsgegner die Rechtsfrage strittig geworden sei, ob die Regelung des § 15 Abs. 2 des Kollektivvertrags für das Bordpersonal der A*** A*** Österreichische Luftverkehrs-AG (kurz A*** A***) in der ab 1. Mai 1987 geltenden Fassung (Erhöhung der Firmenpension auf 60 % der Bemessungsgrundlage) auch auf Piloten anzuwenden sei, die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Wie der Oberste Gerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist der Rechtsbegriff des "Fachdienstes" im § 10 VBG nicht näher bestimmt, sodaß sein Inhalt aus dem Zusammenhang des Gesetzes entnommen werden muß, wobei auch auf andere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 22. Juli 1977 Vertragsbedienstete der Beklagten. Auf ihr Dienstverhältnis findet das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG 1948) Anwendung. Sie ist derzeit im Entlohnungsschema I Entlohnungsgruppe d/6 (§§ 9, 10 VBG 1948) eingestuft. Von 1974 bis 1978 war sie in der Schreibabteilung oder als Schriftführerin beschäftigt. Am 16. und 20. März 1979 hat sie die erste Kanzleiprüfung abgelegt und bestanden. Seit März 1978 leitet sie als Gruppenlei... mehr lesen...