Begründung: Mit Beschlüssen vom 7. Dezember 2004 hatte das Erstgericht das Urteil eines Schweizer Zivilamtsgerichts für in Österreich vollstreckbar erklärt und gleichzeitig den betreibenden Parteien, den Kindern des jetzt in Ungarn wohnhaften Verpflichteten, wider diesen zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von je 19.800 SFR sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung einer Forderung auf einen bei einem Notar erliegenden Betrag von 18.046,17 EUR mehr oder weniger bewi... mehr lesen...
Norm: EO §84EO §84a
Rechtssatz: Die Exekutionsbewilligung setzt die Rechtskraft der Vollstreckbarerklärung nicht voraus, wohl aber deren zumindest gleichzeitige Erteilung. Für den Fall der gemeinsamen Anfechtung von Vollstreckbarerklärung und Exekutionsbewilligung folgt daraus, dass das Fehlen einer Voraussetzung für die Vollstreckbarerklärung zur Aufhebung auch der mitbekämpften Exekutionsbewilligung führen muss. Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. 3. 2001 geborene Minderjährige ist ein uneheliches Kind. Sie ist österreichische Staatsbürgerin und wird im Haushalt ihrer Mutter in Österreich betreut. Der Vater hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Nach der vom Landratsamt Traunstein (Kreisjugendamt) errichteten, vom Vater unterfertigten „Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung" vom 24. 4. 2001 erklärte der Vater, seinem Kinde ab dessen Geburt „Unterhalt beziffert bzw als Vomhun... mehr lesen...
Norm: EO §84EO §84aUVG §3 Z1UVG §31
Rechtssatz: Ein Unterhaltsschuldner, gegen den der Präsident des Oberlandesgerichts geleistete Unterhaltsvorschüsse mangels schuldbefreiender Zahlungen gemäß § 31 Abs 1 UVG zwangsweise hereinbringt, kann im Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung in analoger Anwendung des § 84 EO einwenden, der ausländische Exekutionstitel, der der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zugrunde liege, sei in Österreich nicht vol... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der betreibenden Partei erklärte das Exekutionsgericht Wien einen ausländischen Exekutionstitel (deutscher Notariatsakt) am 11.2.1997 für vollstreckbar (ON 2) und bewilligte gleichzeitig der betreibenden Partei die Fahrnis- und die Forderungsexekution nach § 294a EO (ON 1). Beim Verpflichteten hatte die betreibende Partei eine Adresse im 13.Wiener Gemeindebezirk angegeben. Auf Antrag der betreibenden Partei erklärte das Exekutionsgericht Wien einen auslän... mehr lesen...
Norm: EO §82EO §84aZPO §477 Abs1 Z3 D3JN §44 Abs3
Rechtssatz: Erteilt ein örtlich unzuständiges Gericht die Vollstreckbarerklärung und bewilligt gleichzeitig Fahrnisexekution und Forderungsexekution, so sind diese Exekutionsbewilligungen anläßlich der Aufhebung des Beschlusses des Erstgerichtes durch das Rekursgericht und Überweisung der Exekutionssache gemäß § 44 JN an das örtlich zuständige Gericht nicht aufrechtzuerhalten. ... mehr lesen...