Norm
EO §84Rechtssatz
Die Exekutionsbewilligung setzt die Rechtskraft der Vollstreckbarerklärung nicht voraus, wohl aber deren zumindest gleichzeitige Erteilung. Für den Fall der gemeinsamen Anfechtung von Vollstreckbarerklärung und Exekutionsbewilligung folgt daraus, dass das Fehlen einer Voraussetzung für die Vollstreckbarerklärung zur Aufhebung auch der mitbekämpften Exekutionsbewilligung führen muss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122979Im RIS seit
18.01.2008Zuletzt aktualisiert am
08.08.2011