Norm: EO §81EO §84Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD allg
Rechtssatz: Die §§ 80 und 81 EO sind auf die Zwangsvollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen der Republik Österreich und der BRD nicht anwendbar, vielmehr ausschließlich die Bestimmungen des deutsch-österreichischen Vollstreckungsvertrages. Entscheidungstexte 3 Ob 65/78 Entscheidungstext OGH 07.06.1978 3 Ob 65/7... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §84Genfer Abkommen über die Vollstreckung auländischer Schiedssprüche
Rechtssatz: Zur Exekutionsführung auf Grund eines in England erflossenen Schiedsspruches ist auch der Nachweis des Abschlusses eines Schiedsvertrages erforderlich. Dieser Nachweis wird nicht schon durch die Vorlage eines nur vom Verpflichteten unterfertigten Schlußbriefes erbracht, der die Klausel enthält, daß jeder Streit aus dem geschlossenen Vertrag ... mehr lesen...
Die beklagte Partei betreibt in Z. das Hotel "Z.hof", das die anderwärts logierende, aus Aachen stammende Klägerin in Begleitung ihres Mannes und des Ehepaares R. am 13. April 1963 aufsuchte, um dort das Abendessen einzunehmen und die Bar zu besuchen. In der Halle des Hotels befindet sich rechts vom Eingang ein Garderoberaum, dessen Schmalseite gegen den Gang offen und mangels einer Tür nicht verschließbar ist. Die in der Garderobe abgelegten Kleidungsstücke werden nicht beaufsichtigt... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs2EO §80EO §84UN-Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Art2UN-Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Art4UN-Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Art5
Rechtssatz: Exekutionsanträgen auf Grund ausländischer Schiedssprüche, für welche die Bestimmung des Übereinkommens BGBl 1961 Nr 200 gelten, braucht eine Bestätigung der Schiedsrich... mehr lesen...
Die betreibende Gläubigerin beantragt zur Hereinbringung des Betrages von NF. 9429.99 s. A. Bewilligung der Fahrnis- und Forderungsexekution und legt folgende Urkunden vor: Den Schiedsspruch a. z. Tourroing vom 2. April 1962, gefertigt vom Schiedsrichter P. T., einen nur von der betreibenden Gläubigerin, nicht aber vom Verpflichteten gefertigten Schiedsvertrag und schließlich ein auf einem offenbar für deutsche Kunden der betreibenden Gläubigerin bestimmten Vordruck enthaltenes Schrei... mehr lesen...
Norm: ABGB §879EO idF der EO-Novelle 1995 §84ZPO §482ZPO §504 Abs2
Rechtssatz: Eine Änderung der rechtlichen Argumentation einer Partei beziehungsweise die Geltendmachung eines neuen Gesichtspunktes bei der rechtlichen Beurteilung ist auch im Rechtsmittelverfahren zulässig, sofern die hiezu erforderlichen Tatsachen bereits im Verfahren erster Instanz behauptet oder festgestellt wurden und nicht etwa - wie bei der Verjährung (§ 1501 ABGB) - eine... mehr lesen...