Begründung: Nach den Entscheidungsgründen des ausländischen Exekutionstitels, des am 19. November 1999 in Frankreich für vollstreckbar erklärten, kontradiktorischen teilweise abändernden Berufungsurteils (im Folgenden französisches Berufungs- oder Titelurteil) des Cour d´ Appel de Versailles (im Folgenden Titelgericht) vom 15. November 1999 beauftragte die französische Absenderin einen französischen "Transportspediteur" (im Folgenden Spediteur) mit Bestellschein vom 4. August 1994... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Aufhebung eines sie belastenden Schiedsspruchs der Chinesischen Schiedskommission für Außenwirtschaft und -handel in Peking vom 22. 12. 2000. Sie brachte vor, sie habe mit der beklagten Partei - einer Gesellschaft mit Sitz in der Volksrepublik China - am 3. 3. 1999 einen "Contract" mit Schiedsklausel geschlossen. In diesem Vertrag sei "Budapest, Ungarn" als Erfüllungsort vereinbart gewesen. Die beklagte Partei habe "mit wesentlichen und... mehr lesen...
Norm: EO §84 Abs2 Z2EO §84 Abs3UN - Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtV
Rechtssatz: Es ist zwischen der internationalen Zuständigkeit für eine Klage auf Aufhebung eines ausländischen Schiedsspruchs und der für die Geltendmachung von Gründen für die Versagung der Vollstreckbarerklärung für Österreich in Ansehung eines solchen Exekutionstitels zu unterscheiden. Allfällige Versagungsgründe können vor den ös... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 6.12.1995 beim Erstgericht eingelangten Antrag beantragte die betreibende Partei aufgrund eines rechtskräftig und vollstreckbaren Schiedsspruches des vom Schiedsinstitut der Handelskammer Stockholm gebildeten Schiedsgerichtes die Fahrnisexekution. Aufgrund eines Verbesserungsauftrages des Erstgerichtes begehrte die betreibende Partei mit ihrem am 3.4.1996 bei diesem eingelangten Antrag ausdrücklich, den Schiedsspruch in Österreich für vollstreckbar zu er... mehr lesen...
Norm: EO nF §84 Abs2EO nF §84 Abs3ZPO §223 Abs2ZPO §224ZPO §225 Abs1
Rechtssatz: Beim Widerspruchsverfahren handelt es sich von allen Anfang an um ein Erkenntnisverfahren und nicht um ein Exekutionsverfahren nach § 223 Abs 2 EO. Widerspruchsverfahren sind keine Ferialsachen. § 225 Abs 1 ZPO ist auf die Frist des § 84 Abs 2 EO zur Erhebung des Widerspruches anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO nF §84 Abs3ZPO §232 Abs1ZPO §521a Abs1
Rechtssatz: Durch die Zustellung des Widerspruches tritt Streitanhängigkeit ein. Nach diesem Zeitpunkt ist das Rechtsmittelverfahren, in dem über die Rechtzeitigkeit des Widerspruches entschieden werden soll, zweiseitig. Entscheidungstexte 3 Ob 229/97s Entscheidungstext OGH 15.10.1997 3 Ob 229/97s Veröff: SZ 70/204 ... mehr lesen...