Norm
EO nF §84 Abs3Rechtssatz
Durch die Zustellung des Widerspruches tritt Streitanhängigkeit ein. Nach diesem Zeitpunkt ist das Rechtsmittelverfahren, in dem über die Rechtzeitigkeit des Widerspruches entschieden werden soll, zweiseitig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109091Dokumentnummer
JJR_19971015_OGH0002_0030OB00229_97S0000_002