RS OGH 1997/10/15 3Ob229/97s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1997
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Norm

EO nF §84 Abs3
ZPO §232 Abs1
ZPO §521a Abs1

Rechtssatz

Durch die Zustellung des Widerspruches tritt Streitanhängigkeit ein. Nach diesem Zeitpunkt ist das Rechtsmittelverfahren, in dem über die Rechtzeitigkeit des Widerspruches entschieden werden soll, zweiseitig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109091

Dokumentnummer

JJR_19971015_OGH0002_0030OB00229_97S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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