1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltungsgericht) die Maßnahmenbeschwerde des Revisionswerbers betreffend die näher bezeichnete Amtshandlung von Beamten der Polizeiinspektion P vom 5. April 2015 als unbegründet ab (Spruchpunkt 1.), verpflichtete den Revisionswerber gegenüber der belangten Behörde gemäß § 1 Z 3 und 4 VwG-Aufwandersatzverordnung zum Ersatz des Vorlageaufwands in der Höhe von EUR 57,40 und des Schriftsatzaufwan... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1B-VG Art130 Abs1 Z2B-VG Art132 Abs2EO Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/01/0078 E 24. März 2014 RS 1 Stammrechtssatz Die Tätigkeit von Exekutivorganen im Zuge einer gerichtlichen Vollstreckung nach der EO stellt eine Tätigkeit im Rahmen der "Gerichtspolizei im engeren Sinn" dar, die der Gerichtsbarkeit zuz... mehr lesen...
Angefochtener Beschluss 1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien vom 30. Jänner 2019 wurde die Beschwerde des durch seinen Kindesvater vertretenen, minderjährigen Revisionswerbers wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien am 14. Juni 2018 aus Anlass der Durchsetzung eines Beschlusses des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien zur Rückführung nach dem... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AußStrG §110 Abs4AVG §1B-VG Art130 Abs1 Z2EOVwGVG 2014 §28 Abs6 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/01/0078 E 24. März 2014 RS 1(hier Assistenzleistungen der Organe des öffentlichen Sicherheisdienstes nach § 110 Abs. 4 2. Satz AußStrG) Stammrechtssatz Die Tätigkeit von Exekutivorganen im ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid entsprach die belangte Behörde gemäß Art. 11 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954, BGBl. 1955/249 (im folgenden kurz: Vertrag) dem Ersuchen der Oberfinanzdirektion München, den in der Rückstandsanzeige des Zentralfinanzamtes München vom 10. Oktober 1991, AZ StNr. 802/50268 angeführten Abgabenrückstand des Besc... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid entsprach die belangte Behörde gemäß Art. 11 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954, BGBl. 1955/249 (im folgenden kurz: Vertrag) dem Ersuchen der Oberfinanzdirektion München, den in der Rückstandsanzeige des Zentralfinanzamtes München vom 10. Oktober 1991, AZ StNr. 802/50268 angeführten Abgabenrückstand des Besc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/09 Internationales Privatrecht23/04 Exekutionsordnung39/06 Rechtshilfe Amtshilfe
Norm: EO §81 Z4;IPRG §6;Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955 Art11 Abs2;Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955 Art6 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: In Gestalt des Art 6 Abs 1 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der BRD über Rechtschutz und Rechtshilfe in Abgabensach... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/09 Internationales Privatrecht23/04 Exekutionsordnung39/06 Rechtshilfe Amtshilfe
Norm: EO §81 Z4;IPRG §6;Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955 Art11 Abs2;Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955 Art6 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: In Gestalt des Art 6 Abs 1 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der BRD über Rechtschutz und Rechtshilfe in Abgabensach... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art129;B-VG Art130 Abs1;EO;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dem VwGH fehlt es an einer Zuständigkeit zur Prüfung von Akten der Gerichtsbarkeit. Der VwGH ist daher zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Aufforderung zur Ablegung des Offenbarungseides und der darin angedrohten Zwangsmaßnahmen nicht zuständig. ... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der vom Beschwerdeführer vorgelegten Urkunden verpflichtete das Exekutionsgericht Wien mit Beschluß vom 17. Oktober 1989, Zl. 1 E 12.333/89-3 über Antrag der betreibenden Partei Republik Österreich den Beschwerdeführer als Verpflichteten zur Ablegung des Offenbarungseides und beraumte die Tagsatzung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur Leistung des Offenbarungseides für den 21. November 1989, 9.30 Uhr an. Am 10. Jänner 1990 erging zur Zl. 1 E 12.333/89 des E... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation22/01 Jurisdiktionsnorm23/04 Exekutionsordnung
Norm: BMG;B-VG Art129;B-VG Art130;EO;JN §23;JN §24;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Volksanwaltschaft ist darüber hinaus ein Verwaltungsorgan ohne Befehls- und Zwangsgewalt (Imperium) und schon aus diesem Grund keine Verwaltungsbehörde iSd Art 131 Abs 1 B-VG, wie der VwG... mehr lesen...