Begründung: Mit Antrag vom 25.3.2011 begehrte der Antragsteller die Übermittlung eines aktuellen österreichweiten Auszugs aus dem Exekutionsregister (Namensverzeichnis) hinsichtlich A***** K*****, geb 3.1.1987. Er habe gegen A***** K***** zu 24 C 71/11h des BG Leoben einen rechtskräftigen Titel über EUR 650,-- erwirkt und benötige Informationen, ob eine Exekutionsführung erfolgversprechend sei. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht diesen... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren begehrte der Antragsteller beim Erstgericht, ihm - unter Beischluß eines elektronischen Abfrageergebnisses - die gegen ihn anhängigen Exekutionsverfahren die Höhe der Gesamtforderung, die jeweilige betreibende Partei, deren Anschrift und Vertreter bekannzugeben und ihm sämtliche Geschäftszahlen für den Zeitraum vom 1.1.1984 bis 1.11.1997 unter Anführung der Forderungshöhe und des betreibenden Gläubigers zu übermitteln. Die angeführten Date... mehr lesen...
Norm: EO §73EO §73aGEO §170
Rechtssatz: Das ExG ist nicht verpflichtet, einem Antragst. (z. Vorbereitung eines außergerichtlichen Ausgleiches) zu erheben und mitzuteilen, welche Gläubiger zu welchen AZ u. Forderungshöhen in einem bestimmten Zeitraum gegen ihn Exekution führten Entscheidungstexte 22 R 78/98x Entscheidungstext LG Wels 11.03.1998 22 R 78/98x ... mehr lesen...
Norm: EO §73EO §73aGEO §170
Rechtssatz: Das Exekutionsgericht ist nicht verpflichtet, einem Antragsteller (zur Vorbereitung eines außergerichtlichen Ausgleiches) zu erheben und mitzuteilen, welche Gläubiger zu welchen Aktenzeichen und Forderungshöhen in einem bestimmten Zeitrau Entscheidungstexte 22 R 78/98x Entscheidungstext LG Wels 11.03.1998 22 R 78/98x ... mehr lesen...
Zu C 163/50 des Bezirksgerichtes Bad Aussee erwirkten die verpflichteten Parteien gegen Else M., Alfons W., Eugen W., Marianne K., Edith W. und Daisy Ch. (im folgenden als Beteiligte bezeichnet) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung im Betrage von 200.000 S. Nach Aufhebung dieser einstweiligen Verfügung durch den Obersten Gerichtshof stellten die Beteiligten einen Antrag auf Festsetzung des Ersatzes gemäß § 394 EO. und auf Überweisung der Kaution von 20... mehr lesen...