Norm: EO §69 Abs2 und 3EO §74 Abs1JN §36
Rechtssatz: Zur Kostenbestimmung ist das Gericht berufen, bei dem die Handlung vorgenommen wurde, für die Kosten angesprochen werden. Darunter versteht man bis zum Beginn des Vollzuges das Exekutionsbewilligungsgericht, danach das Exekutionsgericht. Die Bewerkstelligung einer Akteneinsicht ist aber kein eigener Akt des Exekutionsvollzuges. Hier hat daher das erkennende Gericht zu bestimmen, ob die verzei... mehr lesen...
Norm: AbgEO §69 Abs2AbgEO §71 Abs3AbgEO §80 Abs1EO §300 Abs2EO §305
Rechtssatz: Solange die Priorität genießende Überweisung der Forderung des Verpflichteten nicht aufgehoben wurde, hat der Drittschuldner ungeachtet eines außergerichtlichen "Pfandrangtausches" der Überweisungsgläubiger an den zuvorkommenen betreibenden Gläubiger zu leisten. Entscheidungstexte 9 ObA 22/87 Entscheidung... mehr lesen...
Gemäß § 18 Z. 4 EO. hatte in einer Exekutionssache das Bezirksgericht Aigen als Exekutionsgericht einzuschreiten, weil in dem Exekutionsantrag behauptet wurde, daß die verpflichtete Partei im Sprengel des Bezirksgerichtes Aigen ihren Wohnsitz habe und sich dort die Fahrnisse befänden, deren Pfändung, Verwahrung und Verkauf von der betreibenden Partei begehrt wurde. Das Bezirksgericht Linz, an das das Bezirksgericht Aigen den Antrag der betreibenden Partei auf Leistung des Offenbarungs... mehr lesen...
Norm: EO §47 Abs2EO §69 Abs2JN §44
Rechtssatz: Wenn der Verpflichtete nicht mehr im Sprengel des Exekutionsgerichtes wohnt, kann das Eidesverfahren nicht nach § 44 JN dem nunmehrigen Wohnsitzgericht abgetreten werden, sondern es ist mit Rechtshilfeersuchen vorzugehen. Entscheidungstexte 3 Nd 331/52 Entscheidungstext OGH 05.11.1952 3 Nd 331/52 SZ 25/295 ... mehr lesen...