Die betreibende Partei begehrte im vereinfachten Verfahren die Bewilligung der Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung ihrer aufgrund des Zahlungsbefehles des BG Linz vom 18.10.1988, 9 C 2484/88w, vollstreckbaren Forderung von S 113,50 Zinsen und S 1.015,23 Kosten, sowie ihrer aufgrund acht weiterer Kostentitel aus vorangegangenen Exekutionsverfahren vollstreckbaren Forderung von S 3.410,77. Im Exekutionsantrag hingewiesen wurde auf Abweichungen der betriebenen von de... mehr lesen...
Norm: EO §54cEO §54e Abs1 Z2EO §54e Abs2
Rechtssatz: Wird die Exekution nur für einen Teil der im Exekutionstitel zugesprochenen Forderung begehrt, so ist es bei sonstiger Sanktion der Einstellung (Einschränkung) der Exekution nach § 54e EO, die Strafcharakter hat, weil die Exekution berechtigt sein kann, erforderlich, dieses Abweichen aufzuzeigen. Entscheidungstexte 11 R 17/98s En... mehr lesen...
Norm: EO §54e Abs2
Rechtssatz: Die Exekution ist dann gemäß § 54e Abs 2 EO nur verhältnismäßig einzuschränken, wenn von mehreren der betriebenen Forderung zugrundegelegten vollstreckbaren Exekutionstiteln einer oder mehrere, nicht jedoch alle vollstreckbaren Titel, andere Angaben als der Exekutionsantrag aufzuweisen, ohne daß ein Abweichen aufgezeigt worden wäre. Entscheidungstexte 11 R ... mehr lesen...