RS OGH 1998/1/21 11R17/98s

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Norm

EO §54c
EO §54e Abs1 Z2
EO §54e Abs2

Rechtssatz

Wird die Exekution nur für einen Teil der im Exekutionstitel zugesprochenen Forderung begehrt, so ist es bei sonstiger Sanktion der Einstellung (Einschränkung) der Exekution nach § 54e EO, die Strafcharakter hat, weil die Exekution berechtigt sein kann, erforderlich, dieses Abweichen aufzuzeigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00458:1998:RLI0000004

Dokumentnummer

JJR_19980121_LG00458_01100R00017_98S0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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