Norm
EO §54cRechtssatz
Wird die Exekution nur für einen Teil der im Exekutionstitel zugesprochenen Forderung begehrt, so ist es bei sonstiger Sanktion der Einstellung (Einschränkung) der Exekution nach § 54e EO, die Strafcharakter hat, weil die Exekution berechtigt sein kann, erforderlich, dieses Abweichen aufzuzeigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00458:1998:RLI0000004Dokumentnummer
JJR_19980121_LG00458_01100R00017_98S0000_003