Norm: EO §8 Abs2EO §54 Abs1 Z2 litdEO §54b Abs2
Rechtssatz: § 8 Abs 2 EO hat eine „Aufwertung“ (und nicht eine Abwertung) im Auge. Sie ermöglicht ? als Ausnahme von dem in § 7 Abs 1 EO begründeten Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der geschuldeten Geldleistung ? die Hereinbringung eines zusätzlichen Betrages, der infolge Aufwertung aus einer Wertsicherungsklausel geschuldet wird. Eine Negativbehauptung, dass kein über den titelmäßig gesch... mehr lesen...
Die betreibende Partei begehrte ihr auf Grund des Vergleiches des Handelsgerichtes Wien vom 21.12.2005, 24 Cg 123/04b zur Hereinbringung einer Forderung von Euro 27.000,-- samt 9,47 % Zinsen ab 9.7.2004, der Kosten von Euro 541,-- samt 9,470 % Zinsen ab 16.1.2006, sowie der Kosten des Exekutionsantrages die Fahrnisexekution, sowie die Forderungsexekution nach § 294 EO zu bewilligen. Die betreibende Partei begehrte ihr auf Grund des Vergleiches des Handelsgerichtes Wien vom 21.12.2005... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1EO §54b Abs1 Z2EO §54b Abs2 Z3EO §54e Abs1 Z2
Rechtssatz: Legt das Gericht im vereinfachten Bewilligungsverfahren seiner Entscheidung den vom Betreibenden vorgelegten Exekutionstitel zu Grunde, hat es den Exekutionsantrag schon wegen jeder Abweichung der Angaben nach § 7 Abs 1 EO vom Inhalt des Exekutionstitels - hier der Angaben über die Zinsen - abzuweisen; eine Bewilligung der Exekution im eingeschränkten Umfang unter Abweisu... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1EO §54b Abs1 Z2EO §54b Abs2 Z3EO §54e Abs1 Z2
Rechtssatz: Legt das Gericht im vereinfachten Bewilligungsverfahren seiner Entscheidung den vom Betreibenden vorgelegten Exekutionstitel zu Grunde, hat es den Exekutionsantrag schon wegen jeder Abweichung der Angaben nach § 7 Abs 1 EO vom Inhalt des Exekutionstitels - hier der Angaben über die Zinsen - abzuweisen; eine Bewilligung der Exekution im eingeschränkten Umfang unter Abweisu... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei hat am 26.9.1997 beim Erstgericht die Fahrnisexekution sowie die Forderungsexekution nach § 294 a EO zur Hereinbringung einer Forderung von S 9.604,12 beantragt und an Kosten S 150,-- verzeichnet. Als Exekutionstitel wurde ein Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates vom 16.4.1996, Zl 1-1136/95/K 3 iVm X-12886-1995 BH Feldkirch, Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 24.9.1997, über einen Gesamtbetrag von S 19.500,--, derzeit noch offen S 9.604... mehr lesen...
Norm: EO §54b Abs2
Rechtssatz: Im vereinfachten Bewilligungsverfahren sind Abweichungen bei der Bezeichnung der Person des aus dem Exekutionstitel Berechtigten von der betreibenden Partei im Antrag darzustellen. Anmerkung 0000017 Entscheidungstexte 1 R 552/97b Entscheidungstext LG Feldkirch 28.11.1997 1 R 552/97b ... mehr lesen...