Begründung: Die betreibende Partei führt gegen die Verpflichtete auf Grund einer notariell bekräftigten Darlehensvereinbarung zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 6 Millionen S sA Exekution durch Zwangsversteigerung. Auf der zu versteigernden Liegenschaft ist zugunsten des Revisionsrekurswerbers das Veräußerungs- und Belastungsverbot und im nachfolgenden Rang auf Grund der den Exekutionstitel bildenden Urkunde das Pfandrecht für die Forderung der betreibenden Parte... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs4 FEO §7 Abs5 GEO §42 Abs2 FEO §42 J
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Aufschiebung der Exekution nach §§ 7 Abs 5, 42 Abs 2 EO unmittelbar beim Exekutionsgericht gestellt, so ist als primäre Voraussetzung für die Bewilligung der Exekutionsaufschiebung nachzuweisen, daß überhaupt ein Antrag im Sinne des § 7 Abs 4 EO eingebracht worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 21/75 Ent... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Gläubigerin (Gebietskrankenkasse) auf Grund eines von ihr ausgestellten vollstreckbaren Rückstandsausweises vom 24. April 1964 zur Hereinbringung von vollstreckbaren Sozialversicherungsbeiträgen bzw. Beitragszuschlägen im Betrag von 21.356.88 S s. A. wider den Verpflichteten die Fahrnisexekution, die durch Pfändung einer Weinpresse (75.000 S), eines Fernsehapparates (4500 S) und eines Teppichs (30.000 S) vollzogen wurde. Es schob auf Antrag ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z13 IILEO §7 Abs4 FEO §42 Abs1 Z1 I1EO §42 Abs2 F
Rechtssatz: Wenn sich der Verpflichtete nicht gegen die Vollstreckbarkeitsbestätigung als solche wendet, sondern die Aufhebung des Rückstandsausweises durch einen anders lautenden Bescheid begehrt (weil er materiell nicht Schuldner sei), so ist die Exekution nicht nach § 42 Abs 2 EO, sondern nach § 42 Abs 1 Z 1 EO aufzuschieben (3 Ob 651/52). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs2 Z1 I1
Rechtssatz: Die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen ein Urteil, durch das der aus einem bücherlich einverleibten Veräußerungsverbot Berechtigte zur Zustimmung zu einer Exekutionsführung auf die Liegenschaft verhalten wird, ist kein Aufschiebungsgrund nach § 42 Abs 1 Z 1 EO, wenn sich die Exekution auf andere Exekutionstitel stützt. Entscheidungstexte 3 Ob 57/63 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs2 Z1 I1
Rechtssatz: Die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen ein Urteil, durch das der aus einem bücherlich einverleibten Veräußerungsverbot Berechtigte zur Zustimmung zu einer Exekutionsführung auf die Liegenschaft verhalten wird, ist kein Aufschiebungsgrund nach § 42 Abs 1 Z 1 EO, wenn sich die Exekution auf andere Exekutionstitel stützt. Entscheidungstexte 3 Ob 57/63 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs2 Z5 I5
Rechtssatz: Zulässigkeit der Aufschiebung der Exekution nach § 42 Abs 1 Z 5 EO, wenn gegen einen Endbeschluß eine Oppositionsklage erhoben wird. Entscheidungstexte 1 Ob 406/48 Entscheidungstext OGH 12.01.1949 1 Ob 406/48 SZ 22/4 3 Ob 198/74 Entscheidungstext OGH 03.12.1974 3 Ob 198/74 EvBl 1975... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs2 Z5 I5
Rechtssatz: Zulässigkeit der Aufschiebung der Exekution nach § 42 Abs 1 Z 5 EO, wenn gegen einen Endbeschluß eine Oppositionsklage erhoben wird. Entscheidungstexte 1 Ob 406/48 Entscheidungstext OGH 12.01.1949 1 Ob 406/48 SZ 22/4 3 Ob 198/74 Entscheidungstext OGH 03.12.1974 3 Ob 198/74 EvBl 1975... mehr lesen...