Norm
EO §42 Abs2 Z1 I1Rechtssatz
Die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen ein Urteil, durch das der aus einem bücherlich einverleibten Veräußerungsverbot Berechtigte zur Zustimmung zu einer Exekutionsführung auf die Liegenschaft verhalten wird, ist kein Aufschiebungsgrund nach § 42 Abs 1 Z 1 EO, wenn sich die Exekution auf andere Exekutionstitel stützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0001768Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.06.2016