1.1. Mit Bescheid vom 11. November 1999 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer näher bezeichneten GesmbH gemäß § 67 Abs. 10 ASVG, die auf dem Beitragskonto der Beitragsschuldnerin rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Gesamtbetrag von S 104.640,36 (EUR 7.604,51) zuzüglich Verzugszinsen zu bezahlen. Dieser Bescheid wurde nach Ausweis des mit den Verwaltungsakten vorgelegten Rückscheins (Formular ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 11. November 1999 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer näher bezeichneten GesmbH gemäß § 67 Abs. 10 ASVG, die auf dem Beitragskonto der Beitragsschuldnerin rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Gesamtbetrag von S 104.640,36 (EUR 7.604,51) zuzüglich Verzugszinsen zu bezahlen. Dieser Bescheid wurde nach Ausweis des mit den Verwaltungsakten vorgelegten Rückscheins (Formular ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §39 Abs1 Z9;EO §45 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §59 Abs4;
Rechtssatz: Dem VwGH kommt hinsichtlich eines Antrages auf Einstellung der Exekution gemäß § 39 Abs. 1 Z. 9 EO keine Zuständigkeit zu, sodass ein diesbezüglicher Antrag zurückzuweisen ist(Hinweis E 24. September 1979, 1149/79). Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des ... mehr lesen...
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2004, Zl. 2003/11/0271-5, wurde das Verfahren in der Beschwerdesache des A in D gegen den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheit Überprüfung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen eingestellt und der Bund verpflichtet, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von EUR 675,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Dieser... mehr lesen...
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2004, Zl. 2003/11/0271-5, wurde das Verfahren in der Beschwerdesache des A in D gegen den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheit Überprüfung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen eingestellt und der Bund verpflichtet, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von EUR 675,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Dieser... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §39 Abs1 Z9;EO §45 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §59 Abs4;
Rechtssatz: Dem VwGH kommt hinsichtlich eines Antrages auf Einstellung der Exekution gemäß § 39 Abs. 1 Z. 9 EO keine Zuständigkeit zu, sodass ein diesbezüglicher Antrag zurückzuweisen ist(Hinweis E 24. September 1979, 1149/79). Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des ... mehr lesen...
Zur Hereinbringung einer Abgabenschuld der Beschwerdeführerin von S 4,789.750,24 laut vollstreckbarem Rückstandsausweis vom 19. April 1991 führte das Finanzamt am 24. Juli 1991 die Pfändung beweglicher Sachen in der Wohnung der Beschwerdeführerin durch. Die gepfändeten Gegenstände wurden zum Zwecke der nachfolgenden Versteigerung in das Dorotheum überstellt. Mit Bescheid vom 9. August 1991 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin die Entrichtung bzw. den Ersatz einer Pfändungsgebü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Z6;AbgEO §26;AbgEO §39 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Mit dem Einstellungsgrund des § 16 Z 6 AbgEO nimmt der Gesetzgeber darauf Bedacht, daß der Zweck des Exekutionsverfahrens die Hereinbringung der Forderung des betreibenden Gläubigers ist und nicht bloß ein Druckmittel gegen den Verpflichteten darstellen soll. Eine Exekutionsführung zur Tilgung der Exek... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §39 Abs1 Z6;EO §75;GGG 1984 TP4;
Rechtssatz: § 39 Abs 1 Z 6 EO ist in der im § 75 EO enthaltenen taxativen Aufstellung jener Fälle, in denen der betreibende Gläubiger keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten hat, nicht enthalten (Hinweis E 26.6.1975, 535/75, E 13.5.1982, 82/15/0052). European Case Law Iden... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Über den Beschwerdeführer war wegen einer (hier nicht erörterungsbedürftigen) Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von S 500,-- rechtskräftig verhängt gewesen. In der Zeit zwischen 21. und 28. (der betreffende Eingangsstempel ist diesbezüglich undeutlich) Juni 1988 hatte die "Bezirkshauptmannschaft G... als Vollzugsbehörde namens der Republik Österreich" als (in der Folge immer so bezeichne... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Über den Beschwerdeführer war wegen einer (hier nicht erörterungsbedürftigen) Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von S 500,-- rechtskräftig verhängt gewesen. In der Zeit zwischen 21. und 28. (der betreffende Eingangsstempel ist diesbezüglich undeutlich) Juni 1988 hatte die "Bezirkshauptmannschaft G... als Vollzugsbehörde namens der Republik Österreich" als (in der Folge immer so bezeichne... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §39 Abs1 Z6;EO §75;GGG 1984 TP4;
Rechtssatz: § 39 Abs 1 Z 6 EO ist in der im § 75 EO enthaltenen taxativen Aufstellung jener Fälle, in denen der betreibende Gläubiger keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten hat, nicht enthalten (Hinweis E 26.6.1975, 535/75, E 13.5.1982, 82/15/0052). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §39 Abs1 Z1;EO §39 Abs1 Z9;GGG 1984 §21 Abs1;GGG 1984 §21 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 106;
Rechtssatz: Der VwGH hat den angefochtenen Verwaltungsakt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt seiner Erlassung bestehenden Sachlage und Rechtslage zu überprüfen. War in diesem Zeitpunkt die Einstellung des Exe... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §39 Abs1 Z1;EO §39 Abs1 Z9;GGG 1984 §21 Abs1;GGG 1984 §21 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 106;
Rechtssatz: Der VwGH hat den angefochtenen Verwaltungsakt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt seiner Erlassung bestehenden Sachlage und Rechtslage zu überprüfen. War in diesem Zeitpunkt die Einstellung des Exe... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §39 Abs1 Z1;EO §39 Abs1 Z9;GGG 1984 §21 Abs1;GGG 1984 §21 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 106;
Rechtssatz: Der VwGH hat den angefochtenen Verwaltungsakt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt seiner Erlassung bestehenden Sachlage und Rechtslage zu überprüfen. War in diesem Zeitpunkt die Einstellung des Exe... mehr lesen...