Begründung: Die Parteien schlossen am 27. 2. 2003 einen Ausstattervertrag, in dem sich die Klägerin verpflichtete, alle Aktiven, Trainer und Betreuer sämtlicher Fußballmannschaften der Beklagten ausschließlich mit P*****-Ausrüstungsgegenständen, insbesondere mit Schuhen, Hosen, Leibchen, Stutzen, Bällen, Torwarthandschuhen, Trainingsanzügen und dergleichen, im Einkaufswert von jährlich 100.000 EUR einschließlich Mehrwertsteuer auszustatten. Als Abgeltung für Werbeleistungen sollte... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Parteien ist Geschäftsführer und Gesellschafter einer Gesellschaft mbH, deren übrige Gesellschafter die gefährdeten Parteien sind. Diese begehrten zur Sicherung des von ihnen behaupteten Anspruchs auf Abberufung ihres Gegners als Geschäftsführer die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Das Erstgericht erließ durch einen Einzelrichter die beantragte einstweilige Verfügung, wobei es durch die Worte "Landes- als Handelsgericht" gemäß § 429 A... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte kündigte in einer Aussendung vom Februar 1987 (Beilage ./E) in großen Druckbuchstaben folgendes an: "Finden Sie den richtigen Weg zu Ihrem Namenstags-Geschenk und gewinnen Sie einen Warengutschein im Wert von 50,-". Auf der Rückseite stand neben dem Plan eines Blumengartens folgender Text: "Finden Sie den Weg zu Ihrem 50,- Warengutschein: Viele Wege führen durch den Blumengarten mit seiner prachtvollen Blumenvielfalt. Aber nur ein Weg führt zur Glücksblume... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin verschiedener Gewerbeberechtigungen, darunter jener der Gold- und Silberschmiede und Juweliere sowie des Antiquitäten- und Kunstgegenständehandels. Diese Gewerbe übt sie in Graz aus. Die Beklagte, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Hebung des Geschäftslebens, vornehmlich durch Abhaltung der regelmäßig zu bestimmten Terminen stattfindenden Grazer Frühjahrs- und Herbstmesse, ferner durch Abhaltung anderer Messen, Durchführung von Ausstellung... mehr lesen...
Begründung: Der Erstrichter erließ zur Sicherung des von der Klägerin geltend gemachten, auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruches als Einzelrichter des Landesgerichtes für ZRS Graz eine einstweilige Verfügung, ohne dabei auszusprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelssachen tätig gewesen sei. Das Gericht zweiter Instanz, das dem von der Beklagten gegen die einstweilige Verfügung erhobenen Rekurs Folge gab und den Sicherungsauftrag abwies, entschie... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs3EO §388 Abs3ZPO §477 D2bZPO §479a Abs1 Satz1
Rechtssatz: Hat über einen Sicherungsantrag iSd § 387 Abs 3 EO in erster Instanz ein Einzelrichter entschieden und nicht ausgesprochen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelssachen tätig geworden ist, hat in zweiter Instanz ausschließlich der Berufsrichtersenat zu entscheiden; die Beiziehung eines fachmännischen Laienrichters begründet Nichtigkeit. ... mehr lesen...
Norm: EO §388 Abs3
Rechtssatz: Durch die neue Bestimmung des Abs 3 in § 388 EO wollte der Gesetzgeber für diejenigen Angelegenheiten, für die die Übereinstimmung des Spruchkörpers, der über die EV entscheidet, mit dem in der Sache selbst entscheidenden besonders wichtig ist, grundsätzlich die Senatsbesetzung beibehalten, und zwar - abweichend von § 50 EO - in der Zusammensetzung, die auch für die Hauptsache vorgesehen ist. Dies sollte durch den... mehr lesen...