Begründung: Die Ehe der Streitteile ist aufrecht. Ein Scheidungsverfahren ist seit 2010 anhängig. Der Antragsgegner ist Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der sich die von beiden Ehegatten mit den gemeinsamen Kindern bewohnte Ehewohnung befindet. Die Antragstellerin beantragte zur einstweiligen Sicherung des Anspruchs der Wohnungserhaltung, dem Antragsgegner zu verbieten, die Liegenschaft ohne ihre Zustimmung zu veräußern, zu belasten oder zu vermieten, und ein Belastungs- und... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat im Unterhaltsstreit zwischen Ehegatten die erstgerichtliche Entscheidung bestätigt, wonach der Beklagte (dem nach Abzug zu leistender Unterhaltszahlungen 1.835 EUR monatlich zur Verfügung stehen) der Klägerin (die ein Gesamteinkommen von durchschnittlich 1.273 EUR monatlich erzielt) von den rund 450 EUR Wohnungserhaltungskosten einen Teilbetrag von 100 EUR gemäß § 97 ABGB zusätzlich zum eigentlichen Unterhaltsanspruch gemäß § 94 ABGB zu zahlen ha... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und deren Eltern sind jeweils Dritteleigentümer einer Liegenschaft samt Haus, worin sich im ersten Stock die (vormalige) Ehewohnung der Streitteile befindet. Im Erdgeschoß wohnen die Eltern der Klägerin. Die Ehe der Streitteile wurde (zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung dieses Prozesses noch nicht rechtskräftig) geschieden. Das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft beide Parteien gleichteilig. Die Klägerin (wie auch die 1991 und 199... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 4. 3. 1992 miteinander verheiratet. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Antragsteller war zum Zeitpunkt der Eheschließung Alleineigentümer einer mit zahlreichen Pfandrechten belasteten Liegenschaft, die er 1993 und 1996 zu je einem Hälfteanteil an die Antragsgegnerin verkaufte. Punkt 3. des Notariatsakts vom 19. 6. 1996 lautete auszugsweise wie folgt: „Die Berichtigung des Kaufpreises erfolgt derart, dass [...] sämtliche von der Käuferin... mehr lesen...