Begründung: Die betreibende Partei begehrte die Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung und beantragte folgenden Beschluß: "Auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes Krems an der Donau, GZ 6 Cg 11/97w-19, vom 16.04.1997, wird der ... betreibenden Partei ... wider die ... verpflichtete Partei ... zur Sicherung der Forderung von 6.000.000 S samt 7,25 % p.a. Zinsen seit 20.04.1996 sowie 150.262,40 S an Prozeßkosten und die Kosten dieses Antrages für die Zeit bis ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 2. 6. 1980, 6 E 4377/80, bewilligte das Erstgericht iS des am 27. 5. 1980 eingelangten Antrages zugunsten der betreibenden Partei S Sparkasse wider die verpflichtete Partei A GesmbH auf Grund eines Wechselzahlungsauftrages des Landesgerichtes Salzburg vom 27. 5. 1980, 7 Cg 216/80, die Exekution zur Sicherungstellung durch Vormerkung des Pfandrechtes auf der Liegenschaft EZ 1260 KG B zur Sicherung der Wechselforderung von 3 908 779.50 S samt 6 % Zinsen seit 12. 5. 1980... mehr lesen...
Norm: EO §370 EEO §375 Abs2EO §377 Abs2
Rechtssatz: Ein im Wege der Sicherstellungsexekution vorgemerktes Pfandrecht kann grundsätzlich auch durch einen gerichtlichen Vergleich gerechtfertigt werden, da auch der gerichtliche Vergleich die Vollstreckbarkeit begründet. Unabdingbare Voraussetzung ist dabei aber, daß die durch den Vergleich vollstreckbar gemachte Forderung mit der durch die Sicherstellungsexekution gesichterten Forderung ident ist.... mehr lesen...
Norm: EO §374EO §377 Abs2
Rechtssatz: Es bedarf keines gesonderten Antrages zur Umwandlung einer Sicherstellungsexekution in eine Befriedigungsexekution. Entscheidungstexte 2 Ob 889/52 Entscheidungstext OGH 03.12.1952 2 Ob 889/52 JBl 1953,424 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0004876 ... mehr lesen...