Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 12.12.1995 wurde der betreibenden Partei aufgrund des im Adhäsionsverfahren ergangenen rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Feldkirch vom 29.11.1995, 24 Vr 1074/94, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 2,813.100 gegen den Verpflichteten die Exekution durch Pfändung von Fahrnissen und Forderungen bewilligt. Mit Beschluß vom 12.12.1995 wurde der betreibenden Partei aufgrund des im Adhäsionsverfahren ergan... mehr lesen...
Norm: EO §1 IIBEO §370EO §371 Z1EO §371 Z2EO §373EO §376 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ausgenommen den Fall eines auf Grund eines Widerspruches aufgehobenen Versäumungsurteiles ist auch eine Exekution zur Sicherstellung nur zulässig, wenn ein Exekutionstitel vorliegt. Ist ein Wechselzahlungsauftrag durch spätere Zurückweisung der Klage wegen Streitanhängigkeit und Zustellung dieses Beschlusses an die Partei wirksam beseitigt worden, kann auf dieser Grund... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei beantragte, die beiden beklagten Parteien zur zugeteilten Hand schuldig zu erkennen, ihr den Betrag von 66.840 S samt Anhang zu zahlen. In der ersten Tagsatzung schritt für "die beklagte Partei" Dr. Karl W*** für Dr. Wolfgang W*** ein. Das Erstgericht erteilte den Auftrag, die Klagebeantwortung binnen 3 Wochen einzubringen. Die erstbeklagte Partei brachte, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang W***, eine Klagebeantwortung ein. Gegen den Zweitbek... mehr lesen...
Norm: EO §373ZPO §514 BZPO §397a
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Bestimmung des § 373 EO ist durch die Aufhebung eines Versäumungsurteiles auf Grund eines Widerspruches nach § 397 a ZPO das Rechtsschutzinteresse des Beklagten an einer Erledigung seiner Nichtigkeitsberufung gegen dieses Versäumungsurteil nicht weggefallen. Entscheidungstexte 7 Ob 506/84 Entscheidungstext OGH 26.01.198... mehr lesen...
Am 13. 1. 1982 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund des vollstreckbaren Versäumungsurteils des Bezirksgerichtes Vöcklabruck vom 9. 12. 1981, 2 C 1130/81, die Fahrnisexekution. Am 26. 1. 1982 wurde die Pfändung durch Anmerkung auf dem vorhandenen Pfändungsprotokoll vorgenommen. Dabei wurde der Bewilligungsbeschluß der Verpflichteten zugestellt. Am 3. 3. 1982 brachte die Verpflichtete vor, daß ihr mit dem gleichzeitig vorgelegten (rechtskräftigen) Beschluß de... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IVEEO §371EO §373
Rechtssatz: Spricht sich der betreibende Gläubiger deshalb gegen den Einstellungsantrag aus, weil er dann, wenn der Beklagte binnen 14 Tagen nach der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Versäumungsurteils gegen dieses Widerspruch erhoben hätte, Exekution zur Sicherung nach § 371 Z 1 EO hätte beantragen können, hindert diese Willensäußerung des betreibenden Gläub... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IVEEO §371EO §373EO §374
Rechtssatz: Wenn ein Exekutionstitel seine Eigung als Titel für eine Befriedigungsexekution verliert, jedoch seine Eignung als Grundlage einer Sicherungsexekution nach § 371 EO behält, dann kann die zunächst richtig als Exekution zur Befriedigung bewilligte Exekution in eine solche zur Sicherstellung umgewandelt und bei der Fahrnisexekution nach § 374 Abs 1 EO auf ... mehr lesen...
Norm: EO §373EO §375 Abs2
Rechtssatz: Besteht im Falle der Sicherungsexekution auf Grund des über Widerspruch aufgehobenen Versäumungsurteiles kein Zweifel, was die betreibende Partei mit der hinsichtlich der Befristung der Sicherungsexekutionen gebrauchten Formulierung tatsächlich gemeint hat, nämlich nicht den Eintritt der Vollstreckbarkeit des - endgültig - aufgehobenen Versäumungsurteiles, sondern den Eintritt der Vollstreckbarkeit des im f... mehr lesen...
Norm: EO §373EO §382 Z8
Rechtssatz: Eine sinngemäße Anwendung dieser Bestimmung ist bei Unterhaltsforderungen außerehelicher Kinder nicht möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 369/49 Entscheidungstext OGH 23.11.1949 3 Ob 369/49 SZ 22/184 = EvBl 1950/11 2 Ob 932/52 Entscheidungstext OGH 23.12.1952 2 Ob 932/52 ... mehr lesen...