Norm: ABGB §43EO §36
Rechtssatz: Einen Domain-Namensverwalter trifft dann eine Pflicht zur Prüfung von Registrierungen, wenn ihm zu bestimmten Namen bereits mehrere massive Rechtsverletzungen von Namensinhabern gemeldet wurden. Dabei ist der Einwand der ausnahmsweise fehlenden Zumutbarkeit im konkreten Einzelfall nicht im Titelverfahren, sondern im Impugnationsverfahren zu erheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §35EO §36
Rechtssatz: Die Verfahrenszuweisung der §§ 35, 36 je Abs 2 Satz 3 EO ist auch auf mittels Legalzession iSd § 30 UVG übergegangene Unterhaltsansprüche anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 136/17x Entscheidungstext OGH 20.09.2017 3 Ob 136/17x Veröff: SZ 2017/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:201... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die beklagte Partei als auch die klagende Partei vertreiben Gurtsysteme im Nischenmarkt für Bus- und Nutzfahrzeuge, wobei sie die Gurtsysteme den individuellen Kundenwünschen anpassen. Die beklagte Partei produziert und gestaltet ihre Gurtsysteme selbst, wobei sie ihre Produkte an jene des Unternehmens T***** annähert, ohne in geschützte Rechte dieses Unternehmens einzugreifen. Der Geschäftsführer der klagenden Partei war zuvor Vertriebsleiter der beklagten Partei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin zeichnete Aktien der Erstbeklagten im Rahmen der Kapitalerhöhungen vom Mai/Juni 2006 (242.424 Stück zum Ausgabebetrag von 8,25 EUR/Stück, also um 1.999.998 EUR) und vom April/Mai 2007 (196.088 Stück zum Ausgabebetrag von 10,20 EUR/Stück, also um 2.000.097,60 EUR) im Gesamtbetrag von 4.000.095,60 EUR. Damals unterhielt die Klägerin bei der Zweitbeklagten ein Wertpapierdepot. Der Drittbeklagte hatte in den genannten Zeiträumen die Funktionen des Vorstands sowo... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erwirkte ein rechtskräftiges Versäumungsurteil des Bezirksgerichts Dornbirn vom 10. September 2008, mit welchem die Klägerin verpflichtet wurde, das Ausschütteln von Textilien jeder Art oder eine vergleichbare, zu Immissionen mit Staubpartikeln, Stofffasern oder Haaren auf das näher bezeichnete Wohnungseigentumsobjekt der Beklagten (Reihenhaus 6) führende Handlung im Bereich der dem näher bezeichneten Wohnungseigentumsobjekt der Klägerin (Reihenhaus 7) zuge... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erwirkte ein rechtskräftiges Versäumungsurteil des Bezirksgerichts Dornbirn vom 10. September 2008, mit welchem die Klägerin verpflichtet wurde, das Ausschütteln von Textilien jeder Art oder eine(r) vergleichbare(n), zu Immissionen mit Staubpartikeln, Stofffasern oder Haaren auf das näher bezeichnete Wohnungseigentumsobjekt der Beklagten (Reihenhaus 6) führende(n) Handlung im Bereich der dem Wohnungseigentumsobjekt der Klägerin (Reihenhaus 7) zugeordneten N... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist aufgrund des im
Spruch: genannten Exekutionstitels schuldig, es im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb periodischer Druckwerke, insbesondere der Tageszeitung „K*****“, zu unterlassen, einen nicht zutreffenden zeitlichen Vorsprung ihrer redaktionellen Berichterstattung zu behaupten und/oder zu verbreiten. In ihrem Exekutionsantrag vom 27. Oktober 2009 brachte die Betreibende vor, die Verpflichtete habe dem nach Eintritt der Vollstreckbarkeit zuwider ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erwirkte ein rechtskräftiges Versäumungsurteil des Bezirksgerichts Dornbirn vom 10. September 2008, mit welchem die Klägerin verpflichtet wurde, das Ausschütteln von Textilien jeder Art oder eine vergleichbare, zu Immissionen mit Staubpartikeln, Stofffasern oder Haaren auf das näher bezeichnete Wohnungseigentumsobjekt der Beklagten (Reihenhaus 6) führende Handlung im Bereich der dem Wohnungseigentumsobjekt der Klägerin (Reihenhaus 7) zugeordneten Nutzflächen... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Mieter einer Wohnung im Haus der klagenden GmbH. Die zuständige Baubehörde erteilte der klagenden Partei mit Bescheid vom 23. Februar 2005 den Auftrag, das Gebäude, in dem sich das Mietobjekt befand, binnen sechs Monaten nach Rechtskraft des Bescheids zu räumen und nach erfolgter Räumung abtragen zu lassen, und hob das aus der Bau- und Benützungsbewilligung erfließende Recht auf konsensgemäße Benützung auf. Da die klagende Partei den Beklagten nicht zur ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Mieter einer Wohnung im Haus der Klägerin. Die zuständige Baubehörde erteilte der Klägerin mit Bescheid vom 24. Februar 2005 den Auftrag, das Gebäude, in dem sich das Mietobjekt befand, binnen sechs Monaten nach Rechtskraft des Bescheids zu räumen und nach erfolgter Räumung abtragen zu lassen, und hob das aus der Bau- und Benützungsbewilligung erfließende Recht auf konsensgemäße Benützung auf. Da die Klägerin den Beklagten nicht zur Räumung der Wohnung b... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind aufgrund eines Teilurteils verpflichtet, es zu unterlassen, die Firmenbuch-Datenbank der beklagten Republik zur Aktualisierung ihrer eigenen Datenbank zu verwerten, insbesondere Daten daraus zu speichern oder sonst zu vervielfältigen, um sie an dritte Personen weiterzugeben, für Dritte zugänglich zu machen, aus diesen Daten Auskünfte zu erteilen oder diese Daten auf eine sonstige Weise zu verbreiten oder ähnliche Handlungen vorzunehmen, sofern... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien die Exekution nach § 355 EO und verhängte über sie wegen drei Verstößen gegen den Exekutionstitel in den Ausgaben der von ihnen herausgegebenen Tageszeitung vom 11. Juni 2009, vom 6. September 2009 und vom 4. Oktober 2009 je eine Geldstrafe von insgesamt 6.000 EUR. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Parteien gegen diesen Beschluss nicht Folge, erhöhte aber über Rekurs de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte über Antrag der betreibenden Partei die Exekution nach § 355 EO und verhängte über die verpflichtete Partei eine Geldstrafe von insgesamt 5.000 EUR wegen mehrerer Verstöße gegen den Exekutionstitel in Ausgaben der von dieser herausgegebenen Tageszeitung. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen diesen Beschluss nicht Folge, erhöhte aber über Rekurs der betreibenden Partei die Geldstrafen auf 20.000 EUR; es sprach aus, da... mehr lesen...
Begründung: Die Impugnationsklage richtet sich gegen eine Exekutionsbewilligung nach § 355 EO, die auf drei Verstöße der nunmehr klagenden Partei gegen den Exekutionstitel gegründet war und gegen einen Strafbeschluss, dem ein behaupteter Verstoß gegen den Exekutionstitel zugrunde lag. Die verhängten Geldstrafen betragen 15.000 bzw 20.000 EUR. Das Berufungsgericht bestätigte das klageabweisende Urteil erster Instanz und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 30.000 EU... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei N***** GmbH, *****, vertreten durch Herbst Vavrovsky Kinsky Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch DDr. Meinhard Ciresa, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unzulässigke... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht, das über Antrag der betreibenden Partei die Exekution nach § 355 EO bereits bewilligt hatte, verhängte mit Strafbeschluss vom 10. Dezember 2007 wegen zweier Verstöße gegen den Exekutionstitel über die verpflichtete Partei eine Geldstrafe von insgesamt 15.000 EUR, und zwar wegen eines Verstoßes in der Ausgabe der von der verpflichteten Partei herausgegebenen Tageszeitung vom 29. November 2007 und eines weiteren Verstoßes in der Ausgabe vom 3. Dezember 200... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichts Feldkirch als Berufungsgericht vom 3. März 2005, AZ 3 R 63/05w, wurde die Klägerin schuldig erkannt, das geschäftsmäßige Verfassen von Urkunden, insbesondere Mietverträgen, bei denen sie selbst nicht Vertragspartei ist und welche über das Ausfüllen von Formularen iSd § 117 Abs 6 GewO hinausgehen, und damit im Zusammenhang stehende behördliche Erklärungen, Anträge und Ansuchen hinsichtlich von Verträgen, bei denen sie nicht selbst Vertragsp... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte den beklagten Zwillingsschwestern (geb. am 19. August 1984) gegen ihren Vater, den Kläger, zur Hereinbringung eines rückständigen Unterhaltsbetrags von je 2.910 EUR und laufenden Unterhalts von je 485 EUR monatlich ab 1. April 2008 in getrennten Verfahren die Gehaltsexekution bewilligt. Mit gesonderten Klagen begehrte der Kläger jeweils das Urteil, der betriebene Anspruch sei gehemmt bzw erloschen. Dazu brachte er im Wesentlichen vor, er habe mit 1.... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 13. Mai 2008 wurde der klagenden Partei verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb von periodischen Druckschriften, insbesondere einer näher bezeichneten Tageszeitung, die Ankündigung und Durchführung von Gewinnspielen, insbesondere des Euroticket-Gewinnspiels, zu unterlassen, wenn dabei Preise nicht unbedeutenden Werts, insbesondere eine Eintrittskarte für ein Fußballspiel der E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei bietet Online-Dienste an und veröffentlicht über die Website vor*****.at von eigenen Dienstnehmern verfasste Textbeiträge zu aktuellen Themen mit Vorarlberg-Bezug. Auch die klagende Partei veröffentlicht über ihr Online-Portal V***** (www.v*****.at) laufend Nachrichten. Die Streitteile stehen zueinander in einem „Konkurrenz- und Wettbewerbs"-Verhältnis. Der Oberste Gerichtshof verbot mit einstweiliger Verfügung vom 11. März 2008, AZ 4 Ob 248... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei O*****, vertreten durch Dr. Alfred Hawel, Dr. Ernst Eypeltauer und Dr. Thomas Prammer, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei D***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Lin... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 12. September 2006 bewilligte das Erstgericht der nunmehrigen Beklagten zu AZ 6 E 2017/06x antragsgemäß aufgrund seines Urteils vom 11. April 2005, AZ 2 C 69/04p die Räumungsexekution in Ansehung eines näher bezeichneten Grundstücks (Nr 141/3) sowie die Unterlassungsexekution gemäß § 355 EO und die Fahrnis- und Drittschuldnerexekution gemäß § 294a EO zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags. Einem vom Verpflichteten (nunmehrigen Kläger) geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit vollstreckbarem Zahlungsbefehl des Bezirksgerichts Rattenberg vom 1. März 1996 schuldig erkannt, der beklagten Partei 84.752 S samt 19 % Zinsen pa seit 24. Februar 1996 zu bezahlen und die mit 5.703,12 S bestimmten Prozesskosten zu ersetzen. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Rattenberg vom 11. April 1996 zu AZ 4 E 1133/96i wurde der beklagten Partei aufgrund dieses vollstreckbaren Zahlungsbefehls gegen den Kläger zur Hereinbringung von 96.3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Oppositionskläger (in der Folge immer: Kläger) begehrte in dem zu AZ 6 C 136/04t des Erstgerichts geführten und mit Klage vom 7. Oktober 2004 eingeleiteten Verfahren die Scheidung seiner Ehe mit der Oppositionsbeklagten (in der Folge immer: Beklagte) aus deren Alleinverschulden. Mit am 29. Juni 2005 eingelangter Widerklage begehrte die Beklagte die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Klägers (AZ 6 C 74/05a des Erstgerichts). Im Verfahren AZ 6 C 136/04t... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Exekutionstitel vom 12. September 2007 (AZ 1 Cg 44/07z des Landesgerichts Korneuburg iVm AZ 5 R 6/08a des Oberlandesgerichts Wien) hat es der Verpflichtete im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, den Markennamen „S*****", sei es unter Beifügung der Bezeichnung „e.U." oder eines anderen Zusatzes, sei es auch ohne einen solchen Zusatz, in der Werbung sowie in sämtlichen anderen Medien - insbesondere in Printmedien und Internet - zu verwenden oder unter einer and... mehr lesen...
Begründung: Der Impugnationskläger ist Arbeitgeber. Am 14. November 2007 hatte die beklagte Partei einen Rückstandsausweis gemäß § 25 Abs 3 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), BGBl 1972/414 idgF, über 105.729,22 EUR erlassen. Aufgrund dieses Titels wurde ihr am 15. November 2007 die Fahrnisexekution bewilligt. Mit seiner Impugnationsklage wendet der Kläger gegen die Exekutionsbewilligung ein, dass er nicht dem Anwendungsbereich des BUAG unterliege. Dies habe er der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine am 11. März 1999 verstorbene Mutter hatten am 16. Oktober 1990 als Darlehensnehmer eine Pfandurkunde unterfertigt, womit der Kläger zur Sicherstellung des von der beklagten Bank gewährten Darlehens von 1,6 Mio S vier Liegenschaften verpfändete. Am selben Tag hatten sie eine Vorrangeinräumungserklärung unterschrieben, mit der die Mutter dem zugunsten der beklagten Partei einzuverleibenden Pfandrecht den bücherlichen Vorrang vor ihren eingetragenen Be... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten minderjährigen Schwestern erwirkten gegen den klagenden Schulverein eine einstweilige Verfügung vom 9. März 2007, derzufolge dieser verpflichtet ist, ihnen zur Sicherung ihres Anspruchs auf Zuhaltung des jeweils abgeschlossenen Schulausbildungsvertrags beziehungsweise auf Ermöglichung des Schulbesuchs den ungestörten Besuch der T*****-Schule ***** in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang zu gestatten. Diese Verfügung wurde am 21. März 2007 für vollstr... mehr lesen...
Begründung: Die Impugnationsklage richtet sich gegen insgesamt acht Strafbeschlüsse des Exekutionsgerichts, wobei zumindest einer dieser Strafbeschlüsse über eine Vielzahl von (täglich gestellten) Strafanträgen erkannte. Dieser Vielzahl von Strafbeschlüssen liegt die Behauptung mehrfacher Verstöße gegen den Exekutionstitel zugrunde. Das Berufungsgericht bestätigte das klageabweisende Urteil des Erstgerichts und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR überst... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist aufgrund des Urteils des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 30. November 2000, GZ 10 Cg 34/00m-30, idF des Urteils des Oberlandesgerichts Graz (als Berufungsgericht) vom 4. April 2001, GZ 6 R 49/01z-34, verpflichtet, es zu unterlassen, Tätigkeiten, die nach den Bestimmungen des Tierärztegesetzes den Tierärzten vorbehalten sind, in Österreich anzubieten oder - sei es durch (bei ihr) angestellte Tierärzte oder dritte Unbefugte - ausführe... mehr lesen...