Begründung: Gemäß Punkt IV des Notariatsaktes vom 26.6.1986 verpflichtete sich der Verpflichtete gegenüber der betreibenden Partei, die in den Punkten II (und III) genannten Verbindlichkeiten beider Streitteile in einer näher festgelegten Weise an die jeweiligen Gläubiger zu erstatten, Löschungserklärungen zu beschaffen und Haftungsentlassungen zugunsten der betreibenden Partei zu erwirken. Gemäß Punkt V erster Absatz desselben Notariatsaktes verpflichtete sich der Verpflichtete, ... mehr lesen...
Begründung: In einem Außerstreitverfahren gemäß § 835 ABGB betreffend eine Liegenschaft schlossen der Antragsteller (jetzt betreibende Partei) und der Antragsgegner (jetzt verpflichtete Partei) am 27.3.1985 einen Vergleich mit folgendem Inhalt: "1. Der Antragsgegner verpflichtete sich, binnen vier Wochen einen Antrag auf gemeinschaftliche Versteigerung der gegenständlichen Liegenschaft samt Versteigerungsbedingungen dem Antragsteller vorzulegen, welcher sich verpflichtete, binnen ... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §354 Abs2 IIIEO §354 Abs2 IVBEO §354 Abs2 VA
Rechtssatz: Da seit der UWG-Novelle 1980 die Exekution nach § 354 Abs 2 EO als erstes Beugemittel nur noch eine Geldstrafe vorsieht, braucht im Exekutionsantrag noch mehr angegeben zu werden, welches Beugemittel nach Ansicht der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten angedroht werden soll. Entscheidungstexte 3 Ob 4/87 ... mehr lesen...
Norm: EO §354 Abs2 IVB
Rechtssatz: Wenn die betreibende Partei im Exekutionsantrag die zur Vornahme der Handlung zu gewährende Frist iSd § 354 Abs 2 EO nicht angab, muß angenommen werden, daß die betreibende Partei die Festsetzung dieser Frist dem Exekutionsgericht anheimstellt. Entscheidungstexte 3 Ob 4/87 Entscheidungstext OGH 29.04.1987 3 Ob 4/87 ... mehr lesen...
Begründung: Die Bewertung des Streitgegenstandes im Titelverfahren ist für die Bewertung des Beschwerdegegenstandes im Exekutionsverfahren nicht bindend, abgesehen davon, daß der Wert des Klagsanspruches im vorliegenden Fall nicht mit dem Wert der Durchsetzung einer einzelnen gegen das Unterlassungsverbot verstoßenden Handlung übereinstimmen muß. Die Bestimmungen der §§ 19 GGG, 13 RAT beziehen sich nur auf die Bemessungsgrundlage für Gerichtsgebühren bzw. Anwaltskosten. Wenn die z... mehr lesen...
Laut Punkt 3 b des zwischen Peter H und Jakob L am 10. Juli 1973 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleiches verpflichtete sich Jakob L, die an der Südostecke des Hauses W Nr. 9 unter den Balkonen stehenden drei Müllcontainer bis zum 31. Oktober 1974 zu entfernen oder so zu verbauen, daß eine Geruchsbelästigung nicht entsteht. Mit der Behauptung, Jakob L habe die angeführte Frist verstreichen lassen, ohne zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit etwas zu unternehmen, beantragte Peter H zu... mehr lesen...
Norm: EO §354 Abs2 IVBEO §354 Abs2 VAZPO §411 Cb
Rechtssatz: Die rechtskräftige Androhung des schärferen Zwangsmittels ist für deren spätere Verhängung bindend. Entscheidungstexte 3 Ob 7/76 Entscheidungstext OGH 17.02.1976 3 Ob 7/76 SZ 49/22 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0004493 ... mehr lesen...
Norm: EO §67EO §354 Abs2 IVBEO §354 Abs2 VA
Rechtssatz: Das Beugemittel der Strafverfügung gem § 354 Abs 2 EO ist gem § 67 EO sofort vollstreckbar. Entscheidungstexte 3 Ob 7/76 Entscheidungstext OGH 17.02.1976 3 Ob 7/76 SZ 49/22 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0002069 Im RIS seit ... mehr lesen...
Norm: EO §354 Abs2 IVAEO §354 Abs2 IVB
Rechtssatz: Die in § 354 Abs 2 EO vorgesehene Androhung der für den Fall der Saumsal zur Anwendung kommenden Nachteile ist der Beginn des Exekutionsvollzuges, daher Aufgabe des Exekutionsgerichtes. Das Exekutionsgericht hätte daher auf Grund der Exekutionsbewilligung einen Vollzugsbeschluß fassen sollen, mit dem eine Frist für die Erbringung der Leistung sowie eine bestimmte Geldstrafe oder Haft für den Fa... mehr lesen...