Begründung: Die Liegenschaft EZ 16 Grundbuch Ottakring bestehend aus dem Grundstück 1619 mit dem Haus Wien 16., Ottakringerstraße 201, stand zu je 1/6 im Eigentum des Ing. Heinrich B***, des Helmut B*** und des Herbert B*** und zu je 1/4 im Eigentum der verpflichteten Parteien Anna B*** und Inge W***. Die je 1/4-Anteile der genannten verpflichteten Parteien wurden zu je 1/3 an Helmut B***, Herbert B*** und Herta B*** zugeschlagen. Die Liegenschaft steht daher jetzt zu je 1/3 im Ei... mehr lesen...
Mit Enderkenntnis der Rückstellungskommission beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, Außensenat beim Kreisgericht Wiener Neustadt, vom 11. Juni 1952, wurden die Verpflichteten schuldig erkannt, den betreibenden Gläubigern das Gut "M." in S., d. i. die Liegenschaft EZ. 20, Grundbuch S., mit fünf Häusern und einer großen Zahl im einzelnen bezeichneter Acker-, Wiesen- und Gartenparzellen "wie sie liegt und steht, jedoch ohne lebendes und totes Gutsinventar und ohne Einrichtungsge... mehr lesen...
Norm: EO §328EO §349EO §350 Abs6
Rechtssatz: Die Übergabe einer Liegenschaft an Mitberechtigte kann nur einheitlich erfolgen. Eine Übergabe nach Bruchteilen ist nicht möglich. Bei Pfändung des Anspruches eines Teilhabers können die Mitberechtigten nicht die Übergabe gemäß einem Räumungstitel an alle Berechtigten verlangen. Entscheidungstexte 1 Ob 317/53 Entscheidungstext OGH 03.06.... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Teilerkenntnis der Rückstellungskommission sind die Verpflichteten schuldig, den betreibenden Gläubigern die ideelle Hälfte der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch G*****, samt allem rechtlichen und sachlichen Zubehör zurückzustellen und in die Einverleibung des Eigentumsrechtes zu willigen. Aufgrund dieses Teilerkenntnisses beantragen die betreibenden Gläubiger zur Durchsetzung der Rückstellung die Bewilligung der Exekution dadurch, dass der Vollstrecker sie in de... mehr lesen...
Norm: EO §348EO §349EO §350 Abs6
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Exekution dadurch, daß der Vollstrecker dem Betreibenden in den Besitz der rückzustellenden ideellen Hälfte der Liegenschaft setzt und alles rechtliche und sachliche Zubehör an der ideellen Hälfte durch Zeichen übergibt, indem er die auf den Liegenschaften vorhandenen Maschinen und Einrichtungsgegenstände genau verzeichnet und mit einem Merkmal versieht. Entsche... mehr lesen...