Norm
EO §328Rechtssatz
Die Übergabe einer Liegenschaft an Mitberechtigte kann nur einheitlich erfolgen. Eine Übergabe nach Bruchteilen ist nicht möglich. Bei Pfändung des Anspruches eines Teilhabers können die Mitberechtigten nicht die Übergabe gemäß einem Räumungstitel an alle Berechtigten verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0004329Dokumentnummer
JJR_19530603_OGH0002_0010OB00317_5300000_001