Begründung: I. 1. a) Mit Erkenntnis vom 26. Februar 1996, B370/95-7, hat der Verfassungsgerichtshof den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland insoweit aufgehoben, als dieser die Berufung als unbegründet abweist und die Bemessungsgrundlage und die Körperschaftsteuer für das Jahr 1983 festsetzt (Spruchpunkt I); im Spruchpunkt II hat er den Bund (Bundesminister für Finanzen) für schuldig erkannt, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art146 Abs2EO §1 Z12EO §1 Z14EO §35 Abs2ÜG 1920 §7VfGG §88
Leitsatz: Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über
Einwendungen gegen den Anspruch auf in Beschwerdeverfahren
zugesprochenen Kosten; jedoch Zurückweisung der Oppositionsklage des
Bundes gegen eine juristische Person des privaten Rechts mangels
Zuständigkeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Entscheidung des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk, Schlichtungsstelle, vom 8. Juli 1988, Z MBA 9-Schli 2/86, wurde festgestellt, daß R D und H D als Bestandgeber der von A K gemieteten Wohnung in 1090 Wien, Zimmermannplatz, das gesetzlich zulässige Ausmaß des Mietzinses (§16 Abs2 MRG), der Betriebskosten (§21 MRG) und des Entgelts für mitvermietete Einrichtungsgegenstände (§25 MRG) überschritten; zugleich wur... mehr lesen...
Index: 23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaEO §1 Z10EO §35EO §35 Abs2MietrechtsG §37 Abs4MietrechtsG §40 Abs1
Leitsatz: Verneinender Kompetenzkonflikt zwischen Gericht und
Verwaltungsbehörde; Feststellung der Zuständigkeit des Magistrates
der Stadt Wien zur Entscheidung über Einwendungen iSd §35 EO gegen
den aus einer Entscheidung dieser Verwaltungsbehörde herrührenden
Anspruch ... mehr lesen...
Begründung: I. Am 21. Juni 1982 erließ das Finanzamt Innsbruck einen Auftrag zur Sicherstellung der Einkommensteuer 1973 bis 1980 in der Höhe von 2971000 S und der Vermögenssteuer 1974 bis 1982 in der Höhe von 318000 S im beweglichen und unbeweglichen Vermögen des Klägers und veranlaßte beim BG Innsbruck die Exekution zur Sicherstellung der insgesamt 3289000 S auf eine pfandrechtlich gesicherte Kaufpreisforderung von (restlichen) 3631723,42 S des Klägers gegen F K (EZ ... II KG Se... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ord RechtswegEO §1 Z13EO §35 Abs2EO §45 Abs2VfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage gegen den Bund wegen Zustimmung zur Ausfolgung eines infolge eines Sicherstellungsauftrages in einem Abgabeverfahren bei Gericht erliegenden Geldbetrages; Zuständigkeit der Gerichte - keine Zuständigkeit des VfGH ... mehr lesen...