Entscheidungsgründe: Die beklagte Immobiliengesellschaft hatte ein Geschäftslokal in einem von ihr umgebauten Gebäude in ***** an Edelgard H***** (im Folgenden nur Verpflichtete) vermietet und machte gegen die Verpflichtete zu AZ 2 C 485/97a des Bezirksgerichts Kirchdorf an der Krems (im Folgenden nur 1. Vorverfahren) Mietzinsrückstände von 145.548 S geltend; die Verpflichtete wendete aufrechnungsweise Gegenforderungen ein, die aus Schäden im Zuge der Baumaßnahmen resultierten. Bere... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 9.10.1988 bei einem von Josef T***** als Lenker des bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW VW Golf verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 26.1.1989, 12 EVr 2756/88, wurde Josef T***** wegen der fahrlässigen Herbeiführung dieser Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4, 2.Deliktsfall StGB rechtskräftig verurteilt. Mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Feldbach vom 13.2... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §303EO §308 AEO §312
Rechtssatz: Bevor eine Einstellung der Exekution erfolgt, gelten die Pfändung und die Überweisung für den Drittschuldner als aufrecht. Solange Zahlungsverbot und Überweisungsbeschluss wirksam bestehen, muss der Drittschuldner dem Überweisungsgläubiger zahlen. Entscheidungstexte 2 Ob 38/92 Entscheidungstext OGH 09.09.1992 2 Ob 38/92 ... mehr lesen...