Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber geht mit der nunmehr herrschenden Rechtsprechung selbst davon aus, dass die Höhe allfälliger Entgeltverschleierungen iSd § 292e EO nicht im Exekutionsverfahren, sondern im Drittschuldnerprozess zu klären ist (RIS-Justiz RS0066677; 9 ObA 202/95 in RIS-Justiz RS0095168). Während die Verletzung der Pflichten nach § 301 Abs 1 EO iSd § 301 Abs 3 EO den Drittschuldner schadenersatzpflichtig macht und ihm in di... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Entgegen den Behauptungen der Rechtsmittelwerberin kann sich die Entscheidung des Berufungsgerichtes auf oberstgerichtliche Rechtsprechung berufen. Sowohl nach § 292e EO idF Nov 1991 als auch nach der insoweit gleichlautenden Vorgängerbestimmung des § 10 LPfG hat sowohl die Lohnforderung des Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin aus einem Arbeitsverhältnis als auch die vom Gesetzgeber im Verhältnis der betreibenden P... mehr lesen...
Norm: EO §292eEO 308 D4EO §310
Rechtssatz: Bestand und Höhe des geschuldeten Entgelts ist allenfalls erst im Drittschuldnerprozeß festzulegen. Entscheidungstexte 9 ObA 202/95 Entscheidungstext OGH 14.02.1996 9 ObA 202/95 8 ObA 208/02z Entscheidungstext OGH 07.11.2002 8 ObA 208/02z Beisatz: Meist ergibt sich erst durch die Dritts... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Drittschuldnerklage wurde die beklagte Partei auf Grund der der Klägerin zu E 3872/55 des Bezirksgerichtes J. bewilligten Gehaltsexekution zur Zahlung von 33.195.60 S s. A. verurteilt. Der Verpflichtete im Exekutionsverfahren, Friedrich E., erklärte in der Eingabe vom 8. August 1967 (nach Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz), daß er als Nebenintervenient auf Seiten der beklagten Partei die Vollmacht seines Vertreters vorlege, und stellte gleichzeitig ... mehr lesen...
Norm: EO §310ZPO §17 ffZPO §18 Abs1
Rechtssatz: Das Interventionsinteresse wird gem § 310 EO von Gesetzes wegen angenommen. Entscheidungstexte 4 Ob 41/68 Entscheidungstext OGH 08.10.1968 4 Ob 41/68 RZ 1969,32 2 Ob 595/84 Entscheidungstext OGH 30.10.1984 2 Ob 595/84 European ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte 20.896.57 S restliches Gehalt aus einem mit der beklagten Partei bestandenen und im Jahre 1953 beendeten Arbeitsverhältnis als Industriechemiker. Die beklagte Partei wendete in erster Linie Verjährung ein und machte außerdem Gegenforderungen geltend. Das Erstgericht wies das Klagebegehren wegen Verjährung ab. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der klagenden Partei keine Folge. ... mehr lesen...
Der Nebenintervenient auf der Seite der klagenden Partei hat die Delegierung der infolge Parteienvereinbarung gemäß § 104 JN. beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien anhängigen Rechtssache an das Kreisgericht Krems a. d. D. mit der Begründung: beantragt, daß das streitgegenständliche Objekt, nämlich der der beklagten Partei gehörige K.-Keller, in Krems liege und die zu vernehmenden Zeugen mit Ausnahme eines einzigen in Krems wohnen. Die klagende Partei hat zu diesem Antrage kei... mehr lesen...
Der betreibenden Partei Margarethe W. wurde zur Hereinbringung eines Betrages von 83.333 S s. A. die Zwangsverwaltung des von der Verpflichteten betriebenen Apothekergewerbes bewilligt. Die betriebene Forderung wurde von Anna L. gepfändet und mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. Dezember 1953 dem eingeantworteten Erben Dr. Emmerich Paul T. zur Einziehung überwiesen. Nun beantragt der Überweisungsgläubiger die Einstellung der Zwangsverwaltung nach § 39 Z. 6 EO.... mehr lesen...