1 ML bezog vom Arbeitsmarktservice (AMS) von 12. November 2010 bis 11. August 2011 Arbeitslosengeld als Pensionsvorschuss, von 12. August 2011 bis 30. September 2012 Notstandshilfe als Pensionsvorschuss und ab 29. Mai 2015 nochmals Notstandshilfe als Pensionsvorschuss. Im Zeitraum von 1. Oktober 2012 bis 28. Mai 2015 stand er nicht im Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung. 2 Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 7. August 2015 wurde der revisionswerbende... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: EO §308 Abs1EO §333 Abs1IESG §8 Abs6
Rechtssatz: In seiner Rechtsprechung zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) hat der OGH (14.10.2008, 8 ObS 6/08b) auch zu den Befugnissen eines betreibenden Gläubigers, durch den die Forderung eines Verpflichteten auf Insolvenz-Ausfallgeld exekutiv gepfändet worden war, Stellung genom... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §308 Abs1;
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger wird durch die Überweisung zur Einziehung berechtigt, die Forderung so geltend zu machen, wie sie dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner zusteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160219.X04 Im RIS seit 24.10.2001 Zulet... mehr lesen...