Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Abgabenschuld von S 1,876.908,08 ordnete das Finanzamt Graz-Stadt mit Bescheid vom 14. September 1983 die Pfändung und Überweisung zur Einziehung der dem Verpflichteten Bernhard L*** gegen die Beklagte als Drittschuldnerin angeblich zustehenden Forderung auf in Geld zahlbares Arbeitseinkommen an. Dieser Exekutionsbescheid wurde dem Verpflichteten und der Beklagten zwischen dem 14. und 20. September 1983 zugestellt. In i... mehr lesen...
Norm: AbgEO §69 Abs2AbgEO §71 Abs3AbgEO §80 Abs1EO §300 Abs2EO §305
Rechtssatz: Solange die Priorität genießende Überweisung der Forderung des Verpflichteten nicht aufgehoben wurde, hat der Drittschuldner ungeachtet eines außergerichtlichen "Pfandrangtausches" der Überweisungsgläubiger an den zuvorkommenen betreibenden Gläubiger zu leisten. Entscheidungstexte 9 ObA 22/87 Entscheidung... mehr lesen...
Zu C 163/50 des Bezirksgerichtes Bad Aussee erwirkten die verpflichteten Parteien gegen Else M., Alfons W., Eugen W., Marianne K., Edith W. und Daisy Ch. (im folgenden als Beteiligte bezeichnet) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung im Betrage von 200.000 S. Nach Aufhebung dieser einstweiligen Verfügung durch den Obersten Gerichtshof stellten die Beteiligten einen Antrag auf Festsetzung des Ersatzes gemäß § 394 EO. und auf Überweisung der Kaution von 20... mehr lesen...