Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Der Kläger hat am 1. 9. 1979 bei einem vom Zollamt L auf dem Betriebsgelände des Beklagten durchgeführten Verkauf zwei dort abgestellte, nach einem Unfalls- bzw. Motorschaden nicht mehr fahrbereite Kraftfahrzeuge um insgesamt 8600 S erworben. Die Fahrzeuge waren Eigentum der Republik Österreich, an welche sie von ihren Voreigentümern im August 1979 zur Befreiung von einer Zollschuld preisgegeben worden waren. Der Beklagte weigert sich, die Fahrzeuge an den Kläger herauszugeben. Unte... mehr lesen...
Norm: AbgEO §51EO §283
Rechtssatz: Zu den aus dem Erlös vorweg zu berichtigenden "Versteigerungs- und Schätzungskosten" gehören nicht nur die Verwahrungskosten für das Fahrzeug, sondern auch die durch das vorangegangene Bergen und Abschleppen der Fahrzeuge entstandenen Auslagen, wenn diese vorangegangenen, im Interesse der Behörde vorgenommenen Bergungsmaßnahmen erst die Beschlagnahme und Verwertung ermöglichten und die Behörde diese Bergungsma... mehr lesen...
Norm: EO §68EO §278EO §283
Rechtssatz: Die Gültigkeit einer Versteigerung hängt nicht davon ab, ob das Meistbot dem Vollstrecker bar bezahlt und von diesem bei Gericht erlegt oder das Meistbot einem einzigen betreibenden Gläubiger zur Verrechnung überlassen wird. War der Vorgang des Vollstreckers, auf den Barerlag des Meistbotes zu verzichten, unrichtig, weil ein zweiter Gläubiger mit besserem Rang vorhanden ist und weil der Bestimmung des P 13... mehr lesen...
Der Beklagte führte auf ein dem Georg R. gehöriges Auto zur Hereinbringung einer Forderung von 13.557.70 S samt Nebengebühren Exekution. Das Auto wurde vom Exekutionsgericht freihändig verkauft. Laut Beschluß des Exekutionsgerichtes vom 29. März 1951 war ein Teilbetrag des Erlöses in der Höhe von 15.948.73 S zur vollständigen Befriedigung an die beklagte Partei auszufolgen. Noch vor Fassung dieses Beschlusses hat der Vollstrecker diesen Betrag an den Vertreter des Beklagten, Rechtsanw... mehr lesen...
Am 24. August 1949 wurde zugunsten der A. an den im Pfändungsprotokoll unter P.-Zl. 1 bis 3 angeführten Fahrnissen ein Pfandrecht begrundet. Nach dem Inhalte des Pfändungsprotokolls wurde in Ansehung dieser Gläubigerin das Verkaufsverfahren am 6. Oktober 1949 gemäß den §§ 200, 282 EO. eingestellt. Am 9. September 1949 wurden die gleichen Postzahlen sowie neu die P.-Zl. 4 bis 16 zugunsten der B., der nunmehrigen betreibenden Partei, gepfändet. Nachdem für diese ein Verkaufstermin (21. ... mehr lesen...
Norm: EO §280EO §283
Rechtssatz: Die Verfallserklärung einer Sicherheit nach § 280 Abs 1 EO hat die gleichen Wirkungen wie ein vollzogener Verkauf. Es kann daher an die Verteilung der Sicherheit geschritten werden, auch wenn noch nicht alle Gegenstände, auf die sich der Antrag auf freihändigen Verkauf bezogen hat, verkauft sind. Entscheidungstexte 2 Ob 179/51 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §471EO §283EO §286
Rechtssatz: Wurden die Sachen, an denen der Verwahrer für seine Einlagerungskosten ein Zurückbehaltungsrecht hatte, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung des Verwahrers im Verwahrungsraum versteigert, so ist der nach Tilgung der vollstreckbaren Forderung verbleibende Rest nicht dem Verpflichteten auszufolgen, sondern wegen der Verwahrungskosten eine Verteilungsverhandlung anzuordnen. Der Verwahrer hat ... mehr lesen...