Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Dezember 1983 führte das Zollamt Innsbruck eine Versteigerung durch, bei der unter anderem die unter Verwahrungspost 621/83 gelagerten 100.000 Schlauchstücke aus Plastik versteigert werden sollten. Ein Sachbearbeiter des Zollamtes begab sich vor der Versteigerung in das vom Vetragsbediensteten Alois S*** verwaltete Lager und teilte ihm mit, daß die 100.000 Schlauchstücke zur Versteigerung gelangen. Alois S*** verwechselte die Schlauchstücke mit den zur V... mehr lesen...
Norm: AuktHG §13 Abs1 Z5EO §274EO §278EO §279EO §280
Rechtssatz: Die 14-tägige Frist des § 13 Abs 1 Z 5 AuktHG beginnt sofort mit Schluß der Versteigerung. Eine vorherige Ankündigung des Freihandverkaufes hat nicht stattzufinden, sondern wenn sich unaufgefordert ein Käufer meldet, wird mit diesem der Freihandverkauf durchgeführt. Nur wenn sich gleichzeitig mehrere Freihandkäufer melden sollten, müßte festgestellt werden, wer von ihnen das höchs... mehr lesen...
Norm: AuktHG §13 Abs1 Z5EO §278EO §279
Rechtssatz: Der Schluß der Versteigerung ist nicht erst zu verkünden, wenn alle für den bezüglichen Vormittag angesetzten anderen Versteigerungen beendet sind, sondern wenn ungeachtet einer zweimaligen, an die Bieter gerichteten Aufforderung ein Anbot abzugeben, in der einzelnen Versteigerung kein Anbot erfolgt. Entscheidungstexte 3 Ob 123/84 Ents... mehr lesen...
Norm: AuktHG §13EO §274EO §275EO §279EO §280
Rechtssatz: Nur im Falle einer Versteigerung, die so mangelhaft und formlos erfolgt, dass auch für den in Frage kommenden Käufer erkennbar ist, es finde gar keine ordnungsgemäße Versteigerung statt, kann im nachhinein ein schon erteilter Zuschlag aufgehoben bzw ein durchgeführter Freihandverkauf für unwirksam erklärt werden. Für jedermann erkennbar ist, wenn eine Versteigerung von einem dazu funktion... mehr lesen...