Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Treuhänderin des in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften ehemaligen Leiters eines staatseigenen Betriebes Dr. Günther F. hinsichtlich dessen Geschäftsanteil an der in Liquidation befindlichen E***** Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung (in Hinkunft kurz GmbH). Der klagenden Partei wurde mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 22. 9. 1994 zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Judikatsschuld gegen Dr. G... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung vollstreckbarer Abgabenforderungen bewilligte das Erstgericht auf Grund von Rückstandsausweisen der betreibenden Partei am 26.Feber 1992 zu E 688/92 und am 28.Juli 1992 zu E 2636/92 die Exekution durch Pfändung des Geschäftsanteiles des Verpflichteten an der H***** GmbH. Gesellschafter dieser Gesellschaft sind der Verpflichtete zu 25 % und die O***** GmbH zu 75 %. Nach Zugang des Gutachtens, wonach der zu verwertende Geschäftsanteil wegen der hohen ... mehr lesen...
Mit dem Beschluß vom 24. 1. 1972 wies das Erstgericht den rechtzeitig gestellten Antrag der Verpflichteten, statt der Versteigerung die Zwangsverwaltung der in Exekution gezogenen Liegenschaft anzuordnen, sowie die damit verbundenen Anträge mit der Begründung: ab, die Verpflichtete habe auf die Geltendmachung des ihr nach § 201 EO zustehenden Rechts bereits im Schuldschein wirksam verzichtet. Das Rekursgericht hob diesen Beschluß infolge des Rekurses der Verpflichteten unter Rechtskr... mehr lesen...
Norm: EO §47 Abs3EO §201EO §271EO §280 Abs1EO §280 Abs2
Rechtssatz: "Kann" ist nicht als Ermessensbestimmung auszulegen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen muß zB der Antrag nach § 201 EO bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 44/72 Entscheidungstext OGH 20.04.1972 3 Ob 44/72 EvBl 1972/323 S 608 = SZ 45/52 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §271EO §280GmbHG §76 Abs4
Rechtssatz: Für den exekutiven Verkauf eines Geschäftsanteiles einer GesmbH ist die Errichtung eines Notariatsaktes nicht erforderlich. Die Übernahme eines Geschäftsanteiles, der nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar ist, durch den von der Gesellschaft namhaft gemachten Käufer ist einem freihändigen Verkauf im Sinne der §§ 271, 280 EO gleichzuhalten und daher kein Rechtsgeschäft zwischen dem ... mehr lesen...
Auf Grund des Antrages der betreibenden Partei wurde mit Beschluß vom 11. Oktober 1950 die Exekution durch Pfändung und öffentliche Versteigerung der dem Verpflichteten an der protokollierten Firma Hans Sch. Ges. m. b. H. zustehenden Geschäftsanteile bewilligt und die Schätzung des Unternehmens zwecks Ermittlung des Wertes der Geschäftsanteile des Verpflichteten an der erwähnten Ges. m. b. H. angeordnet. Am 14. Oktober 1950 stellte die Drittschuldnerin, die Hans Sch. Ges. m. b. H., de... mehr lesen...
Norm: EO §271
Rechtssatz: Zur Frage des Eigentumserwerbes durch Übernahme nach § 271 EO. Entscheidungstexte 1 Ob 619/30 Entscheidungstext OGH 15.07.1930 1 Ob 619/30 SZ 12/171 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0003687 Dokumentnummer JJR_19300715_OGH0002_0010OB00619_3000000_001 ... mehr lesen...
Norm: EO §271
Rechtssatz: Der Übernehmer ist an sein Anbot gem § 271 EO nicht mehr gebunden, wenn vor der Übernahme der gepfändeten Sachen über den Verpflichteten das Ausgleichsverfahren eröffnet und das Verwertungsverfahren nach § 12 AO eingestellt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 1043/25 Entscheidungstext OGH 29.12.1925 2 Ob 1043/25 SZ 7/411 ... mehr lesen...