RS OGH 1925/12/29 2Ob1043/25

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.12.1925
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Norm

EO §271

Rechtssatz

Der Übernehmer ist an sein Anbot gem § 271 EO nicht mehr gebunden, wenn vor der Übernahme der gepfändeten Sachen über den Verpflichteten das Ausgleichsverfahren eröffnet und das Verwertungsverfahren nach § 12 AO eingestellt wurde.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 1043/25
    Entscheidungstext OGH 29.12.1925 2 Ob 1043/25
    SZ 7/411

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0003690

Dokumentnummer

JJR_19251229_OGH0002_0020OB01043_2500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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