Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Der Verpflichtete beantragte die Ausscheidung des beim Vollzug einer Fahrnisexekution gepfändeten PKW Mercedes 300 SEL gemäß § 251 EO, weil er ihn zur Ausübung seines Berufes als Industrieberater dringend benötigte. Das Erstgericht sprach diesem Antrag statt, das Rekursgericht wies ihn ab. Die Vorinstanzen gingen hiebei von folgendem Sachverhalt aus.: Die Berufstätigkeit des Verpflichteten als Industrieberater erstreckt sich mit Ausnahme von Afrika auf sämtliche Kontinente, Zweima... mehr lesen...
Norm: EO §250EO §251
Rechtssatz: Den Bestimmungen der §§ 250, 251 EO über die Unpfändbarkeit liegen Rücksichten öffentlich-rechtlicher Natur zugrunde (Heller-Berger-Stix, KommzEO 4. Aufl 1642). Sie gehören dem Verfahrensrecht an und sind daher immer dann anzuwenden, wenn eine Exekution innerhalb des Geltungsbebietes der EO vorgenommen werden soll, mag diese auch gegen bewegliche Sachen eines Ausländers gerichtet sein, die sich im Inland befind... mehr lesen...
Norm: EO §250EO §251 Z6
Rechtssatz: Die Feststellung, ob und welche Gegenstände der Exekution entzogen sind, hat auf Grund amtswegiger Untersuchung zu erfolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 412/56 Entscheidungstext OGH 29.08.1956 3 Ob 412/56 SZ 29/58 3 Ob 33/08m Entscheidungstext OGH 10.04.2008 3 Ob 33/08m Auch ... mehr lesen...
Am 28. November 1937 vermietete die Eigentümerin des Hauses Wien I., S.-Gasse 15, dem Gastwirt Johann R. Parterre- und Souterrainräume zum Betriebe eines Gast- und Kaffeehauses. Im Punkt 8 des Vertrages wird ausdrücklich festgelegt, daß der Mieter berechtigt ist, seinen Geschäftsbetrieb - also das Unternehmen - zu verkaufen oder zu verpachten und dem Käufer oder Pächter das Bestandobjekt zu überlassen, wozu allerdings die Zustimmung der Hausverwaltung als erforderlich vereinbart wurde... mehr lesen...
Norm: EO §250EO §251MG §42 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmungen dieser Gesetzesstellen sind einer Beeinflussung durch den Parteiwillen entzogen. Entscheidungstexte 7 Ob 58/55 Entscheidungstext OGH 09.02.1955 7 Ob 58/55 Veröff: EvBl 1955/184 S 313 = SZ 28/40 3 Ob 15/94 Entscheidungstext OGH 09.11.1994 3 Ob 15/94 Vg... mehr lesen...
Norm: EO §250
Rechtssatz: Die Entscheidung der Frage, ob eine bestimmte Sache gesetzlich der Exekution entzogen ist, muß schon im Rechtsstreite über deren Übergabe als Pfand getroffen und darf nicht auf das Vollstreckungsverfahren verwiesen werden. Eine Turmglocke gehört zu den im § 250 EO bezeichneten Sachen, wenn sie nach kirchlicher Weihe ihrer Bestimmung gemäß verwendet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...