Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §274EO §68EO §61EO §25
Rechtssatz: Die Bestimmung des Versteigerungsortes ist ein Vorgang des Exekutionsvollzuges. Die Parteien können auf diesen Vorgang nur durch Vollzugsbeschwerde Einfluß nehmen. Von dieser Möglichkeit abgesehen, steht den Parteien kein eigener Antrag a Entscheidungstexte 1 R 191/97m Entscheidungstext LG Krems/Donau 02.09.1998 1 R 191/97m ... mehr lesen...
Norm: EO §25EO §42
Rechtssatz: Nach der Zahlung des Verpflichteten zu Handen des Vollstreckers ist eine Aufschiebung der Exekution nicht mehr möglich, auch wenn der Geldbetrag noch nicht an den betreibenden Gläubiger ausgefolgt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 50/52 Entscheidungstext OGH 20.02.1952 3 Ob 50/52 European Case Law Identi... mehr lesen...
Begründung: Das Exekutionsgericht hat die Ausfolgung des von der verpflichteten Partei durch die Österr. Nationalbank beim Exekutionsgericht erlegten Betrages von 1.067,60 S an den Rechtsanwalt der verpflichteten Partei angeordnet. Über Rekurs der betreibenden Partei hat das Rekursgericht diesen Beschluss abgeändert und die Überweisung dieses Betrages an die betreibende Partei verfügt. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss von der verpflichteten P... mehr lesen...
Norm: EO §25
Rechtssatz: Die Zahlung des Verpflichteten an den Vollstrecker steht der Zahlung an einen Machthaber der betreibenden Partei gleich und hat daher schuldbefreiende Wirkung. Das gleiche gilt von einer unmittelbar an das Exekutionsgericht geleisteten Zahlung. Ohne Zustimmung der betreibenden Partei kann ein solcher beim Exekutionsgericht erlegter Betrag nicht mehr an den Verpflichteten rücküberwiesen werden. Entsch... mehr lesen...
Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 7. Dezember 1949, 2 R 2800/49-21, wurde die verpflichtete Partei verurteilt, der betreibenden Partei den Betrag von 3500 S samt Nebengebühren Zug um Zug gegen Rückstellung der von der betreibenden Partei übernommenen Barackenteile zu bezahlen. Auf Grund dieses Urteiles hat die betreibende Partei, ohne in ihrem Antrag anzuführen, daß die Leistung der verpflichteten Partei von einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung ... mehr lesen...
Norm: EO §25EO §331 ffUrhG 40
Rechtssatz: 1) Die Pfändung von Verwertungsrechten an Filmwerken ist nicht nur gegen den ersten Hersteller, sondern auch gegen den Erwerber der Verwertungsrechte zulässig. 2) Der Auftrag an das Vollstreckungsorgan zum fortgesetzten mehrfachen Vollzug der Exekution in allmählich rücklangende Filmkopien ist mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 25 EO, des § 616 Geo und des Punktes 7 des Dienstbuches für Vollstrecker... mehr lesen...