Norm
EO §25Rechtssatz
1) Die Pfändung von Verwertungsrechten an Filmwerken ist nicht nur gegen den ersten Hersteller, sondern auch gegen den Erwerber der Verwertungsrechte zulässig. 2) Der Auftrag an das Vollstreckungsorgan zum fortgesetzten mehrfachen Vollzug der Exekution in allmählich rücklangende Filmkopien ist mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 25 EO, des § 616 Geo und des Punktes 7 des Dienstbuches für Vollstrecker zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0000666Dokumentnummer
JJR_19370824_OGH0002_0010OB00792_3700000_001