Entscheidungen zu § 234 Abs. 2 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2007/8/16 3Ob144/07h

Begründung: Am 4. Februar 2004 wurde der betreibenden Bank zur Hereinbringung von 4.885,25 EUR sA die Zwangsversteigerung bewilligt. Im Versteigerungsedikt wurde ein Schätzwert der Liegenschaft samt Zubehör von 85.925 EUR angeführt. Das Edikt enthielt keine Angaben über vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten. Im Grundbuch waren zunächst unter CLNr 1a und CLNr 2a ein Wohnrecht und das Ausgedinge für eine aufgrund eines Übergabsvertrags Berechtigte einget... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.08.2007

TE OGH 1991/7/10 3Ob78/91

Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 8. Mai 1987 übertrugen Helmut und Maria E***** die nun versteigerte Liegenschaft ins Eigentum des Verpflichteten gegen gleichzeitige Eintragung eines Wohnungsrechtes (CLNR 3) und Belastungs- und Veräußerungsverbotes (CLNR 4) zu ihren Gunsten. Aufgrund zweier gegen Helmut und Maria E***** erwirkten Urteile und eines in einem Anfechtungsprozeß gegen den Verpflichteten und Helmut und Maria E***** ergangenen Urteiles, wonach der Verpflichtete und di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.07.1991

TE OGH 1989/1/25 3Ob12/89

Begründung: Bei der am 30. Mai 1985 durchgeführten Versteigerung eines Liegenschaftsanteiles der Verpflichteten, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, und eines weiteren Liegenschaftsanteils wurde ein Meistbot von zusammen S 445.354,-- erzielt. Vor Anberaumung der Meistbotsverteilungstagsatzung meldete die gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, welche die Liegenschaften verwaltet, zur Verteilung des Meistbots eine Forderung von S 55.982,-- an und begehrte die Zuweisung vor den Hypot... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.01.1989

TE OGH 1987/4/29 3Ob94/87

Begründung: Am 19.Juni 1985 wurde der Hälfteanteil des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 673 KG Untervogau um das Meistbot von S 200.000,-- der Ersteherin Getraud T*** zugeschlagen. Zur Verteilungstagsatzung am 23.September 1985 hatte das Erstgericht nebst dem Verpflichteten, dem Finanzamt Leibnitz und der Ersteherin nur die betreibenden Gläubiger, nicht jedoch die sonstigen Buchberechtigten geladen. Im bücherlich besten Rang stand der G*** und BANK DER Ö*** S*** AG, einem der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.1987

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