Begründung: Im Zuge einer vom Masseverwalter betriebenen kridamäßigen Versteigerung wurden dem Ersteher am 6. 7. 2000 mehrere Wohnungseigentumsobjekte um das Meistbot von 1,160.000 S zugeschlagen. Der Masseverwalter meldete zur Verteilungstagsatzung als Sondermassekosten - neben Verfahrenskosten und einem Anspruch auf Belohnung - den aus einem "Betriebskostenrückstand" der verpflichteten Partei resultierenden "laufenden Wohnbeitrag" ab 1. 9. 1996 für die Wohnungen 1-3 und 6-7 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1) Zur Revision der beklagten Partei: Entgegen der Darstellung der außerordentlichen Revision hat die klagende Partei in ihrem Widerspruch keinen bestimmten Zinssatz anerkannt oder den Zuspruch von Zinseszinsen zugestanden, sondern die angemeldeten Zinsen wurden schlechthin bestritten. Der genannte Betrag von S 2,250.000,-- beruhte nur auf einer bestimmten, aber nicht anerkannten, Berechnungsweise, nämlich der Berechnung von... mehr lesen...
Begründung: Für die betreibende Partei ist auf den um das Meistbot von 302.260 S zugeschlagenen Hälfteanteil des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 168 der Katastralgemeinde Kleinwiesendorf in COZ 3 im Rang COZ 1 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 21./23. Oktober 1982 das Pfandrecht für den Höchstbetrag von 345.000 S einverleibt. Die betreibende Partei meldete in der zur Verhandlung über die Verteilung des Meistbotes anberaumten Tagsatzung im Rang des angeführten Pfandre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf den Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit kann eine außerordentliche Revision grundsätzlich schon deshalb nicht gestützt werden, weil dieser dem Tatsachenbereich angehört (vgl. Petrasch in ÖJZ 1983, 178). Die bekämpfte Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, dem Hypothekargläubiger, der den ihm nach materiellem Recht zustehenden Betrag im Meistbotverteilungsbeschluß deswegen nicht voll zugewiesen erhielt, weil er ihn im Zwang... mehr lesen...
Norm: EO §231 Abs1EO §231 Abs2
Rechtssatz: Es kann zwar die Widerspruchsklage nur auf das schon in der Verteilungstagsatzung Vorgebrachte gestützt werden. Der Gegner des Widersprechenden ist aber nicht verpflichtet, seine Einwendungen gegen den Widerspruch schon in der Verteilungstagsatzung vollständig vorzubringen. Entscheidungstexte 3 Ob 163/83 Entscheidungstext OGH 30.11.1983 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §231 Abs1
Rechtssatz: Die Verweisung auf den Rechtsweg darf nur erfolgen, wenn die Entscheidung über den Widerspruch von der Feststellung des in der Verteilungstagsatzung behaupteten und strittig gebliebenen Sachverhaltes abhängt, nicht aber, wenn bloße Rechtsfragen zu klären sind. Entscheidungstexte 3 Ob 126/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 3 Ob 126/76 ... mehr lesen...