RS OGH 1983/11/30 3Ob163/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1983
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Norm

EO §231 Abs1
EO §231 Abs2

Rechtssatz

Es kann zwar die Widerspruchsklage nur auf das schon in der Verteilungstagsatzung Vorgebrachte gestützt werden. Der Gegner des Widersprechenden ist aber nicht verpflichtet, seine Einwendungen gegen den Widerspruch schon in der Verteilungstagsatzung vollständig vorzubringen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 163/83
    Entscheidungstext OGH 30.11.1983 3 Ob 163/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003365

Dokumentnummer

JJR_19831130_OGH0002_0030OB00163_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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