Norm
EO §231 Abs1Rechtssatz
Es kann zwar die Widerspruchsklage nur auf das schon in der Verteilungstagsatzung Vorgebrachte gestützt werden. Der Gegner des Widersprechenden ist aber nicht verpflichtet, seine Einwendungen gegen den Widerspruch schon in der Verteilungstagsatzung vollständig vorzubringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0003365Dokumentnummer
JJR_19831130_OGH0002_0030OB00163_8300000_002