Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Einwilligung der Beklagten in die Löschung der im Grundbuch zu Gunsten der Beklagten eingetragenen Reallasten an den in seinem Eigentum stehenden Anteilen an einer Liegenschaft in Wien. Der Beklagten sei gemäß den Mietverträgen vom 22. 4. 1993 das verbücherte Mietrecht für die Wohnungen Top Nr 7, 8, 9, 10 und 11 eingeräumt worden, ebenso betreffe die verbücherte Mietzinsvorauszahlung nur diese Wohnungen. Die im Wohnungseigentum des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist sowohl Eigentümerin der EZ 900, die unter anderem aus den Grundstücken 1872/1 und 1872/2 besteht, als auch der EZ 1015, die unter anderem aus dem Grundstück 1929 besteht, beide GB *****. Auf der EZ 900 ist zu C-LNR 14a ein Bestandrecht zugunsten M***** Gesellschaft mbH aufgrund des Bestandvertrages vom 26. 9. 2002 folgendermaßen einverleibt: „Bestandrecht bis 2042-09-26 gemäß Pkt 2 4 Bestandvertrag 2002-09-26 für M***** Gesellschaft mbH" Dem in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §847ABGB §1095ABGB §1121EO §150EO §227GBG §12 Abs2LiegTeilg §3 Abs2
Rechtssatz: § 3 Abs 2 LiegTeilG ist auf verbücherte Bestandrechte auch dann nicht anzuwenden, wenn dem Grundbuch eine räumliche Beschränkung auf einen Teil der gesamten Liegenschaft zu entnehmen ist. Eine solche den Gegenstand des Bestandrechts einschränkende Vereinbarung ändert nichts am Umfang des dem Bestandnehmer nach §§ 150, 227 EO zustehenden Haftungsfonds. Di... mehr lesen...
Begründung: Nachdem 2/9 Anteile des Verpflichteten an einer Liegenschaft einer Überbieterin zugeschlagen worden waren, wies das Exekutionsgericht in seinem Meistbotsverteilungsbeschluss u.a. aus dem Kapitalsbetrag unter Punkt 13.) der betreibenden Bank das restliche Meistbot von 9.424,87 EUR zur (vollständigen) Berichtigung der Zinsen und Kosten sowie zur teilweisen Tilgung des Kapitals zu; dazu kamen noch 20,65 EUR aus dem Zinsenzuwachs. Außerdem hob es das zu ClNR 3a auf der gan... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §1095ABGB §1121EO §150 Abs3EO §225EO §227EO §237 Abs3
Rechtssatz: Der Zuschlag an den Ersteher lässt die im Grundbuch einverleibten Dienstbarkeiten unberührt, wenn sie vom Ersteher nach § 150 EO ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen sind oder sonst (mit Anrechnung) im Meistbot volle Deckung finden. Entscheidungstexte 3 Ob 95/07b Entscheidungstext OGH 16.08... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde rechtskräftig die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 1 Mio sA im Rang eines für diese Forderung einverleibten Pfandrechtes (zu CLNr 1a) bewilligt. Auf dieser Liegenschaft ist zu CLNr 6a ein Wohnungsrecht zugunsten der Ehefrau des Verpflichteten einverleibt. Der mit der Schätzung der Liegenschaft beauftragte Sachverständige schätzte den Verkehrswert der Lieg... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §65 FEO §143 Abs1EO §144EO §150 Abs1EO §162EO §225 Abs2EO §227
Rechtssatz: Eine Wohnungsberechtigte, deren Recht in Anrechnung auf das Meistbot vom Ersteher zu übernehmen ist, ist nicht dadurch beschwert, wenn der Wert ihres Rechtes im Beschluß über den Schätzwert nicht angegeben ist. Entscheidungstexte 3 Ob 154/98p Entscheidungstext OGH 15.07.1998 3 Ob 154/98p ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C *****gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Wolfgang G. Kretschmer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Silvia W*****, vertreten durch Dr. Wilhelm Huber, Rechtsanwalt in Wien, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef S*** (Verpflichteter) war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 172 Grundbuch KG 55304 Feuersang und Inhaber des darauf befindlichen Gasthausbetriebes "Alter Jagdhof" in Flachau, Feuersang 104, Mit Notariatsakt vom 30. Oktober 1986 schloß der Verpflichtete mit der Beklagten - deren einziger Geschäftsführer er ist - betreffend seinen gesamten Gasthausbetrieb den Unternehmenspachtvertrag (Beilage I), der erstmalig am 30. Oktober 2085 unter Einhaltung einer ... mehr lesen...
Begründung: Im C-Blatt der Liegenschaft EZ 496 Grundbuch Walchsee sind folgende Lasten eingetragen: C-LNr. 1a: Pfandrecht für T*** G*** reg. Genossenschaft m.b.H. bis zum Höchstbetrag von 10,400.000 S gemäß GZ 2565/1980; C-LNr. 2a: Pfandrecht für R*** W*** reg. Genossenschaft m.b.H. (= betreibende Partei) bis zum Höchstbetrag von 6,000.000 S gemäß GZ 3523/1980; C-LNr. 3a: Bestandrecht auf Grundstück 1265/1 für F*** W*** Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß GZ 3198/1976; b: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.3.1984 wurde die zu je einem Drittel im Eigentum der verpflichteten Parteien 1. Wilma B***, 2. Herta B*** und 3. Anita B*** stehende Liegenschaft EZ 184 KG Engelsdorf im Zuge des Versteigerungsverfahrens 9 E 24/83 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz dem Beklagten zugeschlagen. Mit Beschluß des Exekutionsgerichtes vom 22.8.1984 wurde auf Antrag des Beklagten die zwangsweise Räumung und Übergabe der Liegenschaft an den Beklagten als Ersteher be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte der Beklagten die Wohnung Nr.4 und 5 im Hause 1100 Wien, Hardtmuthgasse 35, aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs2 Z 4 und 6 MRG auf. Die Beklagte beantragte Klagsabweisung und wendete ein, sie sei im Besitze eines schriftlichen Untermiet- und Weitergaberechtes. Im übrigen sei ihr Hauptwohnsitz die gegenständliche Wohnung, doch habe sie außerdem einen weiteren Wohnsitz. Sie habe die Wohnung weder gänzlich noch teilweise und auch nicht gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist auf Grund des mit (unmittelbaren und mittelbaren) Rechtsnachfolgern der im Jahre 1965 verstorbenen Voreigentümerin C - ein Vorname dieser Voreigentümerin wurde nicht festgestellt - abgeschlossenen Kaufvertrages vom 26. April 1983 Alleigentümerin des Hauses Graz, Hallerschloßstraße 19, EZ 58 KG Waltendorf. Brigitte B ist Mieterin einer Wohnung dieses Hauses, in der ihr Schwager, der Beklagte, seit 1983 wohnt. Die Klägerin hat zur Kenntnis genomme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 331 Katastralgemeinde Stadt Salzburg mit dem Haus Am Rainberg Nr. 12. An der im ersten Stock dieses Hauses rechts vom Eingang gelegenen Wohnung hatte Wilma C ein Fruchtgenußrecht. Durch den Tod der Genannten am 10. Februar 1984 ist das Fruchtgenußrecht erloschen. Wilma C hatte die Wohnung, an der sie ein Fruchtgenußrecht besaß, dem Beklagten vermietet. Ferner wurde dem Beklagten vom Voreigentümer der Klägerin ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Klägerin steht aufgrund eines Übergabsvertrages ein Ausgedinge an der Liegenschaft EZ ***** KG ***** zu. Diese Liegenschaft wurde im Versteigerungsverfahren 8 E 13/78 des Bezirksgerichts Klagenfurt der Beklagten zugeschlagen. Gemäß den Versteigerungsbedingungen hatte die Beklagte die einverleibte Reallast des Ausgedinges in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen. Das Deckungskapital für diese im Meistbot voll Deckung findende Reallast wurde im Verteilungs... mehr lesen...
Norm: EO §163EO §225EO §227EO §234EO §239
Rechtssatz: Einer vor dem Verteilungsverfahren vorgenommene Bewertung (§ 144 Abs 2 EO) des nach den Versteigerungsbedingungen in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmenden Ausgedinges kommt in Hinblick auf § 225 Abs 1, §§ 226, 227 EO keine bindende Wirkung für das Verteilungsverfahren zu, außerdem schon deshalb nicht, weil vorher der Ersteher noch gar nicht feststeht. Denn dieser ist - im Falle der Üb... mehr lesen...
Mit der Behauptung, die Beklagte Maria L habe sich verpflichtet. In die Einverleibung der Mietrechte der Kläger ob der Liegenschaft EZ X iS des Mietvertrages vom 27. 6. 1967 einzuwilligen, sie weigere sich jedoch nunmehr, eine grundbuchsfähige Aufsandungserklärung abzugeben, beantragen die Kläger, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihre Einwilligung zur Einverleibung dieser Bestandrechte zu erteilen. Die Beklagte bestritt das Klagevorbringen; sie behauptete, den Mietvertrag vom 27. 6.... mehr lesen...
Mit der seit 10. 6. 1969 anhängigen Klage behauptet die Klägerin, die Beklagte habe mit Kaufvertrag vom 16. 8. 1968 von Berta Sch die Liegenschaft EZ 1423 KG O mit einem darauf errichteten Haus käuflich erworben. Dieses Haus habe die Klägerin auf Grund eines Mietvertrages vom 12. 4. 1967 ab 1. 5. 1967 als Dienstwohnung (gemeint zur Verwendung als Dienstwohnung eines ihrer Angestellten) innegehabt; als Vermieter und außerbücherliche Eigentümer seien bei Abschluß des Mietvertrages Marga... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BaABGB §1121EO §150EO §211EO §216 IIIeEO §227
Rechtssatz: Alle Bestimmungen des Bestandvertrages, soweit sie nicht die Dauer des Bestandvertrages betreffen, bleiben ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Erwerbers aufrecht, mag es sich um ein verbüchertes oder nicht verbüchertes Bestandrecht, mag es sich um eine freiwillige oder zwangsweise gerichtliche Veräußerung des Bestandstückes handeln. Bei der zwangsweisen gerichtlichen Ver... mehr lesen...
Die Kläger kundigten dem Beklagten die von ihm gemietete Wohnung im Hause F., H.-Straße 63, aus den Gründen des § 19 Abs. 2 Z. 1, 3 und 4 MietG. auf. Mit Beschluß vom 30. September 1957 stellte das Erstgericht gemäß § 21 Abs. 2 MietG. fest, daß der Beklagte den Klägern zum Zeitpunkt der Kündigung (21. Dezember 1955) keinen rückständigen Mietzins schuldete. Über Rekurs der Kläger hob das Rekursgericht diesen Beschluß auf und trug dem Erstgericht unter Rechtskraftvorbehalt eine neue... mehr lesen...
Norm: EO §227
Rechtssatz: Wenn das Fruchtgenußrecht nur auf einer Hälfte der Liegenschaft bücherlich sichergestellt ist, kann auch nur die Hälfte des Meistbotsrestes dem Fruchtgenußberechtigten zugewiesen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 320/55 Entscheidungstext OGH 01.06.1955 2 Ob 320/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: EO §226EO §227EO §228
Rechtssatz: Die gesetzlichen Bestimmungen über die Behandlung des Ausgedinges in de Meistbotsverteilung sind auch dann anzuwenden, wenn der Ausgedingsberechtigte selbst Ersteher ist. Entscheidungstexte 1 Ob 498/34 Entscheidungstext OGH 15.06.1934 1 Ob 498/34 SZ 16/128 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §225EO §227
Rechtssatz: Ist auf einer zwangsweise versteigerten Liegenschaft ein Fruchtgenußrecht mit fideikommissarischer Substitution einverleibt und findet es im erzielten Meistbot nicht volle Deckung, so ist der ermittelte Entschädigungsbetrag dem Fruchtgenußberechtigten nicht sofort auszufolgen, sondern zinstragend anzulegen und es ist dem Fruchtgenußberechtigten alljährlich der Betrag auszufolgen, mit dem bei der Schätzung der Fr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1121EO §227
Rechtssatz: Entschädigungsanspruch für das bücherlich einverleibte Bestandrecht des Bestandnehmers, der Ersteher des Bestandgegenstandes wird. Entscheidungstexte 2 Ob 722/30 Entscheidungstext OGH 16.07.1930 2 Ob 722/30 SZ 12/174 3 Ob 302/61 Entscheidungstext OGH 18.10.1961 3 Ob 302/61 ... mehr lesen...