Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 145.345,67 EUR aus der Zwangsversteigerung einer der betreibenden Partei als Ersteherin zugeschlagenen Liegenschaft. Das Erstgericht wies in der bücherlichen Rangordnung dem "Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6, Wohnbauförderung", 1) die in C-LNR 1 aufgrund des Schuldscheins vom 12. Juli 1994 einverleibte Forderung von 24.375,60 EUR, sowie 2) die in C-LNR 3 aufgrund des Schuldscheins vom 22. Juli 1994 ei... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde am 26. 3. 1999 das Konkursverfahren eröffnet. Mit seinem am 25. 11. 1999 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz ON 51 beantragte der Masseverwalter die Genehmigung eines Kaufvertrages vom 28. 10./4. 11. 1999 über die Veräußerung einer zur Konkursmasse gehörigen Liegenschaft um S 55,200.000.-. Gegen diesen Verkauf erhobene Widersprüche von Absonderungsberechtigten wurden vom Konkursgericht mit Beschluss vom 1. 2. 2000... mehr lesen...
Begründung: Die G***** (Bezeichnung richtiggestellt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 14. 7. 1999) trat dem bereits eingeleiteten Verfahren auf Zwangsversteigerung der mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteile der Verpflichteten auf Grund eines über S 1,238,114 sA ergangenen Wechselzahlungsauftrages bei. Auf der Liegenschaft ist für sie im ersten Rang zu CLNR 11a auf Grund der Pfandurkunde vom 8. 11. 1994 das Pfandrecht für S 1,200.000,-- samt 7,25 % Zinsen und 5 %... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte das Meistbot von S 3,360.000,- für die am 8. Jänner 1987 versteigerte Liegenschaft EZ 1113 KG Hall nach den Ergebnissen der Verteilungstagsatzung vom 23. Juni 1987 und wies nach einer Vorzugspost von S 13.399,36 in der bücherlichen Rangordnung der Sparkasse I*** Tiroler Sparkasse auf deren verbücherte Pfandforderungen in CLNr 1a von S 350.000,- sA und in CLNr 2a von S 550.000,- sA die restlichen Kapitalbeträge von S 176.304,11 und S 506.610,02... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährte dem Kläger Hermann S*** mit Kreditvertrag vom 20./21.März 1973 (Beilage 7) einen Kredit von S 600.000,--. Zur Sicherung bestellte der Kläger einerseits seine Liegenschaft EZ 553 KG Deutschfeistritz zum Pfand, auf der auf Grund des Pfandbestellungsangebotes vom 20.März 1973 und des Annahmeschreibens vom 21.März 1973 zugunsten der beklagten Partei zu COZ 2 (bester bücherlicher Rang) ein Höchstbetragspfandrecht von S 700.000,-- nebst ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei erwirkte die Bewilligung der Zwangsversteigerung der je zur Hälfte im Eigentum der beiden Verpflichteten stehenden Liegenschaft EZ 453 KG K*** zur Hereinbringung folgender Beträge: 1.) 147.293,-- S s.A. auf Grund des Urteiles des Kreisgerichtes Leoben, 6 Cg 408/82 2.) 364.911,-- S s.A. jedenfalls auf Grund des Urteiles des Kreisgerichtes Leoben 6 Cg 425/82 (ergangen nur gegen den Erstverpflichteten), allenfalls auch auf Grund des Urteiles des Kre... mehr lesen...
Norm: EO §224 Abs1
Rechtssatz: Erweist sich das Begehren auf Barzahlung als nicht gerechtfertigt (zB wegen nicht gehöriger Anmeldung), so ist jedenfalls nach § 224 Abs 2 EO vorzugehen, solange nicht feststeht, daß das Rechtsverhältnis, das der Höchstbetragshypothek zugrunde liegt, erloschen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 231/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 3 Ob 231/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §224 Abs1ZPO §405 DIIIf
Rechtssatz: Das Begehren nach § 224 Abs 1 EO auf Berichtigung durch sofortige Barzahlung stellt gegenüber dem Begehren auf Zuweisung eines entsprechenden Barbetrages, welcher gem § 224 Abs 2 EO (als Deckungskapital) gerichtlich zu erlegen ist, nicht ein aliud iS des § 405 ZPO, § 78 EO, sondern ein Mehrbegehren dar. Entscheidungstexte 3 Ob 231/75 Entsche... mehr lesen...
Norm: EO §224 Abs1
Rechtssatz: Eine "Übernahme durch den Ersteher" kommt nur hinsichtlich allfälliger bis zur Verteilungstagsatzung bereits entstandenen Forderungen samt Nebengebühren auf Grund einer gehörigen Anmeldung in Frage. Entscheidungstexte 3 Ob 231/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 3 Ob 231/75 3 Ob 7/84 Entscheidungst... mehr lesen...