Entscheidungen zu § 211 Abs. 5 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2008/5/8 3Ob18/08f

Begründung: Am 23. Oktober 2006 wurde die bis dahin im Eigentum der Verpflichteten stehende näher genannte Liegenschaft um das Meistbot von 1,235.810,40 EUR zwei näher genannten Erstehern zugeschlagen. Zu C-LNr 4 und 5 sind aufgrund der Pfandurkunden vom 29. September 1989 und 27. Juli 1990 Höchstbetragspfandrechte von 21,25 Mio ATS und 4,75 Mio ATS für die betreibende Partei einverleibt. Im Rang C-LNr 7 und 8 sind aufgrund des Übergabsvertrags vom 20. Juni 1996 für die Eltern der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.2008

TE OGH 2005/3/31 3Ob254/04f

Begründung: Über das Vermögen des Verpflichteten wurde am 27. Jänner 2004 zu AZ 3 S 1/04z des Bezirksgerichts Scheibbs das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, der Masseverwalter trat dem anhängigen Versteigerungsverfahren gemäß § 119 Abs 4 KO bei. Der Verpflichtete verstarb am 4. April 2004. Über das Vermögen des Verpflichteten wurde am 27. Jänner 2004 zu AZ 3 S 1/04z des Bezirksgerichts Scheibbs das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, der Masseverwalter trat dem anhängig... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.03.2005

TE OGH 2005/1/26 3Ob262/04g

Begründung: In dem am 28. November 2001 eingeleiteten Zwangsversteigerungsverfahren wurde der führenden betreibenden Partei, einer Bank, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von umgerechnet 72.634,30 EUR sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten im Rang C-LNR 8 bewilligt. Zur Meistbotsverteilung meldete die führende betreibende Partei ihre Forderung im Rang C-LNR 8 mit 307.260,78 EUR an. Sie brachte dazu vor, sie habe einer GmbH, deren Firma de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.01.2005

TE OGH 2003/2/26 3Ob27/02w

Begründung: Auf das vorliegende Exekutionsverfahren sind die Bestimmungen der EO idFd EO-Novelle 2000 (im Folgenden EO nF) anzuwenden. Die Liegenschaftsanteile des Verpflichteten wurden am 7. Juni 2001 um das Meistbot von 2,89 Mio S versteigert. Nach dem Grundbuchsstand haften - soweit hier relevant - zu Gunsten der erstbetreibenden Partei auf Grund der Pfandurkunden vom 24. November und 27. Juni 1997 Höchstbetragshypotheken von 3,51 Mio S (C-LNR 2) und 1,235 Mio S (C-LNR 3). Unte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.2003

RS OGH 2003/2/26 3Ob27/02w, 3Ob262/04g, 3Ob254/04f, 3Ob18/08f

Norm: EO §211 Abs5
Rechtssatz: Dass die Saldomitteilung vom Verpflichteten unwidersprochen geblieben ist, lässt sich vom Gläubiger nicht urkundlich nachweisen. Um die vom Gesetzgeber offensichtlich beabsichtigte Erleichterung des Forderungsnachweises nicht zunichte zu machen, muss daher die Behauptung, die Saldomitteilung sei dem Verpflichteten zugegangen und von ihm unwidersprochen geblieben, genügen. Ist der Forderungsanmeldung eine - keinen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.2003

RS OGH 2003/2/26 3Ob27/02w, 3Ob262/04g, 3Ob254/04f

Norm: EO §211 Abs5
Rechtssatz: Hat der Höchstbetragshypothekargläubiger durch Vorlage einer - keinen Widerspruch des Verpflichteten ausweisenden - Saldomitteilung (Saldoabschlusses) behauptet, der Verpflichtete habe diesem ihm mitgeteilten Saldo nicht widersprochen, ist es dann Sache des Verpflichteten oder nachfolgender Gläubiger, mit Widerspruch gemäß § 213 Abs 1 EO geltend zu machen, dass das Vorbringen des anmeldenden Gläubigers nicht zutri... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.2003

TE OGH 2003/1/29 3Ob113/02t

Begründung: Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß Art III Abs 1 EO-Nov 2000 bereits die Vorschriften der EO idF EO-Nov 2000 anzuwenden, weil der Exekutionsantrag nach dem 30. September 2000 bei Gericht einlangte. Gegenstand des Exekutionsverfahrens ist die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an einem Superädifikat. Auf das Verfahren sind gemäß A... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.01.2003

RS OGH 2003/1/29 3Ob113/02t

Norm: EO idF EO-Nov 2000 §211 Abs5
Rechtssatz: § 211 Abs 5 EO idF EO-Nov 2000 betrifft nur die Vorlage einer Saldomitteilung und gilt nicht ausdehnend für andere Verhaltensweisen des Verpflichteten, im Besonderen etwa sein stillschweigendes Anerkenntnis einer angemeldeten Forderung. Entscheidungstexte 3 Ob 113/02t Entscheidungstext OGH 29.01.2003 3 Ob 113/02t Veröff: SZ 2003/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2003

RS OGH 2003/1/29 3Ob113/02t, 3Ob18/08f, 3Ob193/12x

Norm: EO §210 IVEEO §210 VBEO idF EO-Nov 2000 §211 Abs5
Rechtssatz: Für die Anmeldung einer durch Höchstbetragshypothek gesicherten Forderung wurde in § 211 Abs 5 EO idF EO-Nov 2000 insoweit eine Erleichterung geschaffen, als zum Nachweis des zum Zeitpunkt der letzten vom Verpflichteten unwidersprochen gebliebenen Saldomitteilung offenen Betrags die Vorlage dieser Saldomitteilung ausreicht. Wurde eine Saldomitteilung nicht vorgelegt wurde, habe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2003

Entscheidungen 1-9 von 9

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