Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, daß sie gegen den Antragsgegner Wechselforderungen, Kontokorrent-Kreditforderungen, Darlehensforderungen und Forderungen aufgrund der Inanspruchnahme aus Bürgschaften in der Gesamthöhe von DM 33,276.999,05 samt Nebengebühren habe, begehrte die antragstellende S*** N*** in der Oberpfalz, Bundesrepublik Deutschland, die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Antragsgegners, eines Kaufmannes und Landwirtes in Oberösterreich. Zur Bescheinigung ih... mehr lesen...
Norm: EO §2EO §83KO §70 nF
Rechtssatz: Die Erhebung des Widerspruchs gegen die Exekutionsbewilligung auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels reicht für sich allein nicht aus, die durch die Exekutionsbewilligung bewirkte Bescheinigung einer vollstreckbaren Forderung die im Konkurs des Schuldners als Konkursforderung zu behandeln wäre, zu widerlegen. Entscheidungstexte 5 Ob 354/87 ... mehr lesen...
Norm: EO §2EO §83KO §70 nF
Rechtssatz: Der Schuldner kann bereits vorliegende Ergebnisse des Verfahrens über die im Widerspruch gegen die Exekutionsbewilligung auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels geltend gemachten
Gründe: als Gegenbescheinigungsmittel nützen, um vorerst die Eröffnung des Konkurses bis zur Erledigung des Widerspruchs abzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 354/87 ... mehr lesen...