Norm
EO §2Rechtssatz
Der Schuldner kann bereits vorliegende Ergebnisse des Verfahrens über die im Widerspruch gegen die Exekutionsbewilligung auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels geltend gemachten Gründe als Gegenbescheinigungsmittel nützen, um vorerst die Eröffnung des Konkurses bis zur Erledigung des Widerspruchs abzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0000013Dokumentnummer
JJR_19880209_OGH0002_0050OB00354_8700000_001