RS OGH 1988/2/9 5Ob354/87

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Veröffentlicht am 09.02.1988
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Norm

EO §2
EO §83
KO §70 nF

Rechtssatz

Der Schuldner kann bereits vorliegende Ergebnisse des Verfahrens über die im Widerspruch gegen die Exekutionsbewilligung auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels geltend gemachten Gründe als Gegenbescheinigungsmittel nützen, um vorerst die Eröffnung des Konkurses bis zur Erledigung des Widerspruchs abzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0000013

Dokumentnummer

JJR_19880209_OGH0002_0050OB00354_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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