Norm
EO §2Rechtssatz
Die Erhebung des Widerspruchs gegen die Exekutionsbewilligung auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels reicht für sich allein nicht aus, die durch die Exekutionsbewilligung bewirkte Bescheinigung einer vollstreckbaren Forderung die im Konkurs des Schuldners als Konkursforderung zu behandeln wäre, zu widerlegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0000014Dokumentnummer
JJR_19880209_OGH0002_0050OB00354_8700000_002