RS OGH 1988/2/9 5Ob354/87

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Veröffentlicht am 09.02.1988
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Norm

EO §2
EO §83
KO §70 nF

Rechtssatz

Die Erhebung des Widerspruchs gegen die Exekutionsbewilligung auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels reicht für sich allein nicht aus, die durch die Exekutionsbewilligung bewirkte Bescheinigung einer vollstreckbaren Forderung die im Konkurs des Schuldners als Konkursforderung zu behandeln wäre, zu widerlegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0000014

Dokumentnummer

JJR_19880209_OGH0002_0050OB00354_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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