Begründung: Mit Beschluss vom 16. Dezember 2005 bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Kostenforderung von 18.523,81 EUR (er obsiegte als beklagte Partei im Verfahren AZ 29 Cg 157/03b des Landesgerichts St. Pölten in zwei Instanzen) die Fahrnisexekution. Die Exekution wurde über Antrag der verpflichteten Partei mit dem rechtskräftigen Beschluss des Erstgerichts vom 9. Jänner 2006 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die außerordent... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum, in dem (ua) ein Lebensmittelmarkt, ein Textilhandelsgeschäft und ein Schuhgeschäft untergebracht sind. Die Erstbeklagte hatte bis 3. 9. 2002 ein Geschäftslokal im Einkaufszentrum für ihren Drogeriemarkt gemietet; nunmehr ist sie Mieterin in einem nur 600 m entfernten Fachmarktzentrum. Das Fachmarktzentrum wurde auf den Grundstücken 870/2, 870/3, 870/4, 870/5, 658/2 und 658/3, jeweils KG ***** W*****, errichtet. Auf dem Grundst... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin hatte vier Kinder, nämlich Maria G***** (die Revisionsrekurswerberin), Franziska K*****, Felicitas Z***** und Carl Z*****. Die Töchter Felicitas Z***** und Franziska K***** verzichteten mit Notariatsakt jeweils vom 22. 12. 1997 auf ihre Pflichtteile, nachdem ihnen jeweils eine Eigentumswohnung von der Erblasserin geschenkt wurde. Die Erblasserin hinterließ zwei Testamente. Im Testament vom 28. 5. 1998 setzte sie Franziska K***** zur Erbin ihres gesa... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung ihres Anspruchs auf Bezahlung eines Betrages von $ 300.000,-- sA, wozu der Gegner der gefährdeten Partei aufgrund eines Schuldbeitritts verpflichtet sei, begehrte die gefährdete Partei die Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, a) dem Gegner der gefährdeten Partei zu verbieten, über seine Bankguthaben bei der C*****-Bank***** bis zu einem Betrag von S 3,600.000,-- zu verfügen und b) der *****-Bank*****, ***** und deren Filialen zu verbiete... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 5.7.1995 im Ehescheidungsverfahren vor dem Erstgericht zu 1 C 62/94b nachstehenden Vergleich: "1.) Die Obsorge über den minderjährigen Philipp W***** wird allein der Kindesmutter übertragen. 2.) Der Kindesvater Alfred W***** verpflichtet sich bei sonstiger Exekution und im Hinblick darauf, daß er zur Zeit arbeitslos ist, für den minderjährigen Philipp W***** zu Handen der Kindesmutter ab 1.8.1995 einen monatlichen Unterhalt von S 4.00... mehr lesen...
Norm: EO §43EO §44 CEO §147EO §196EO §200 Z1EO §204 Abs1EO §220 Abs1EO §229 Abs2EO §266EO §271 Abs1EO §280 Abs1EO §304EO §306EO §355 Abs2 XVIIEO §371aEO §377EO §390 IVDEO §398EO §399EO §400AktG §197 Abs4AktG §216 Abs4AO §16AO §46Geo §252 Abs1 litfGeo §340Geo §382 Abs1 Z4Geo §529GmbHG §42 Abs3KO §16KO §131KO §150ZPO §38ZPO §56ZPO §57ZPO §407ZPO §458ZPO §524
Rechtssatz: Auch eine befristete Bankgarantie ist als Sicherheitsleistung geeignet, wenn ... mehr lesen...
Norm: EO §195EO §196
Rechtssatz: Das Überbot ist eine Prozeßhandlung. Entscheidungstexte 3 Ob 111/88 Entscheidungstext OGH 19.10.1988 3 Ob 111/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0002910 Dokumentnummer JJR_19881019_OGH0002_0030OB00111_8800000_001 mehr lesen...
Norm: EO §183EO §187EO §196
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Überbotsfrist angeblich noch nicht abgelaufen ist, ändert nichts an der bereits eingetretenen Rechtskraft des Zuschlages. Entscheidungstexte 3 Ob 151/72 Entscheidungstext OGH 12.01.1973 3 Ob 151/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0003158 ... mehr lesen...
Norm: EO §196
Rechtssatz: "Gleichzeitig" bedeutet nach dieser Bestimmung, daß der Erlag und Nachweis zwar nicht schon bei der Anbringung des Überbotes, aber doch innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen geschehen müsse (vgl JBl 1890,361). Auch diese Voraussetzung ist wie die anderen der §§ 195 und 196 EO für die Wirksamkeit eines Überbotes unerläßlich. Entscheidungstexte 3 Ob 108/72 ... mehr lesen...
Bei der Versteigerung am 22. April 1970 wurde die Liegenschaft EZ 473 KG M, die samt Zubehör einen Schätzwert von 64.000 S hatte, dem Josef M um das Meistbot von 35.000S zugeschlagen. Die Zuschlagserteilung wurde am 8. Mai 1970 verlautbart. Am 20. Mai 1970 erklärte Leopold Sch bei Gericht, ein Überbot von 44.750S zu stellen und die Versteigerungsbedingungen zu erfüllen. Er wies am gleichen Tag nach, daß er einen Betrag von 10.000 S auf das Konto des BG Klagenfurt eingezahlt habe. Am 1... mehr lesen...
Norm: EO §196
Rechtssatz: Die 14-tägige Frist des § 196 EO hat Zwangswirkung und ist gemäß § 58 EO unerstreckbar. Daher kann auch ein geringfügiger, durch einen Rechenfehler verursachter Abgang an dem zu erlegenden Überbotsviertel nicht nach Ablauf der Frist ersetzt werden (unter Ablehnung von GlUNF 7331). Ein § 196 EO nicht entsprechendes Überbot ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...