Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** sind aufgrund des Übergabevertrages vom 32. 12. 1972 ein Wohnungsrecht (C-LNR 1) und aufgrund des Übergabevertrages vom 4. 7. 1978 ein Ausgedinge (C-LNR 2) einverleibt. Zu C-LNR 3 und 4 sind Belastungs- und Veräußerungsverbote eingetragen, denen eine 1979 zu C-LNR 5 eingetragene Dienstbarkeit der elektrischen Hochspannungsleitung folgt. 1988 wurde der Vorrang des zu C-LNR 9 zugunsten der R***** Gesellschaft mbH eingetragenen Pfandrechtes vor... mehr lesen...
Begründung: Die versteigerte, in der Steiermark liegende Liegenschaft ist ein landwirtschaftliches Anwesen im Ausmaß von 8 ha 43 a 98 m2. Gemäß den Versteigerungsbedingungen wurde sie am 26.4.1995 in sechs "Parzellengruppen", die aus einem oder mehreren Grundstücken bestanden, ausgeboten und zugeschlagen. Der Zuschlag wurde nicht im Sinn des § 34 Abs 1 des Steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes LGBl 1993/134 unter dem Vorbehalt erteilt, daß er im Fall seiner Genehmigungs- ode... mehr lesen...
Norm: EO §183 Abs3stmk GVG §34 Abs2
Rechtssatz: § 34 Abs 2 stmk GVG 1993, LGBl 134 geht als lex specialis dem § 183 Abs 3 EO vor. Entscheidungstexte 3 Ob 2194/96k Entscheidungstext OGH 09.07.1997 3 Ob 2194/96k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108247 Dokumentnummer JJR_19970709_OGH0... mehr lesen...
In einer Exekutionssache wegen Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft gemäß § 352 EO erteilte das Erstgericht dem Verpflichteten Franz B als Ersteher den Zuschlag; gleichzeitig ordnete es antragsgemäß die Anmerkung dieser Zuschlagerteilung im Grundbuch an. Das Rekursgericht hob infolge des nur gegen die Anordnung der Anmerkung der Zuschlagserteilung gerichteten Rekurses der betreibenden Partei mit dem angefochtenen Beschluß den erstgerichtlichen Beschluß in Ansehung dieser Anordnung au... mehr lesen...
Norm: AußStrG §272EO §183 Abs3EO §352
Rechtssatz: Bei einer gemäß § 352 EO iS der §§ 272 f AußStrG durchzuführenden Versteigerung ist § 183 Abs 3 EO nicht heranzuziehen. Entscheidungstexte 3 Ob 270/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 3 Ob 270/75 SZ 48/134 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0003166 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §183 Abs3EO §213 IIBEO §213 V
Rechtssatz: Die Unterlassung der Entscheidung über einen Antrag nach § 183 Abs 4 EO bildet dann kein zulässiges Beschwerdeinteresse eines Rekurses des Verpflichteten gegen den Meistbotverteilungsbeschluß mehr, wenn die Zuschlagserteilung bereits in Rechtskraft erwachsen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 151/72 Entscheidungstext OGH 12.01.1973 3... mehr lesen...
Norm: EO §183 Abs3EO §196 Abs1
Rechtssatz: Die 14-tägige Frist des § 196 Abs 1 EO läuft ab Anschlag der Erteilung des Zuschlages an der Gerichtstafel. Entscheidungstexte 3 Ob 139/68 Entscheidungstext OGH 20.11.1968 3 Ob 139/68 EvBl 1969/104 S 160 3 Ob 108/72 Entscheidungstext OGH 28.09.1972 3 Ob 108/72 EvBl 1973/56 S 132... mehr lesen...
Das Erstgericht hat auf Grund des vollstreckbaren Rückstandsausweises der Magistratsabteilung 25 vom 30. August 1951 der betreibenden Partei über ihren Antrag zugunsten ihrer vollstreckbaren Forderung von 20.714.78 S samt 4% Zinsen von 20.211.68 S ab 1. September 1951 wider die verpflichtete Partei Elisabeth S. die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung des Pfandrechtes auf der der verpflichteten Partei gehörigen Liegenschaft EZ. 474 des G... mehr lesen...
Norm: EO §183 Abs3EO §237 Abs1GBG §72
Rechtssatz: Derjenige, zu dessen Gunsten der Zuschlag angemerkt wurde, hat kein Rekursrecht gegen die nach der Zuschlagerteilung erfolgte Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung gegen den grundbücherlichen Eigentümer. Die Anmerkung des Zuschlages hat allerdings die Folge, dass weitere Eintragungen gegen den bisherigen Eigentümer nur für den Fall ein Recht bewirken, als die Versteigerung für unwir... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ. 97 des Grundbuches Kat.Gem. X. ist dem Adolf und der Olga M. je zur Hälfte zugeschrieben. Die Erteilung des Zuschlages an Dr. Ing. Hans U. ist angemerkt. Ob dieser Liegenschaft ist nach dem Wiener Wiederaufbaugesetz vom 13. Juli 1951, LGBl. f. Wien Nr. 20, ein Pfandrecht im Betrag von 50.000 S für die Stadt Wien vorgemerkt. Das Erstgericht bewilligte der Stadt Wien als betreibende Partei auf ihren Antrag auf Grund eines vollstreckbaren und gegen die Verlassensch... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2EO §183 Abs3EO §237 Abs1GBG §21GBG §72GBG §93Wiener WiederaufbauG §17
Rechtssatz: Die Anmerkung des erteilten Zuschlages hat nicht die Wirkung, daß gegen den Ersteher schon vor der Einverleibung seines Eigentums grundbücherliche Eintragungen erfolgen können. Nach dem für die Beurteilung des vorliegenden Ansuchens (Rechtfertigung einer Pfandrechtsvormerkung gegen die bisherigen bücherlichen Eigentümer nach dem Wiener Wiederaufba... mehr lesen...