Mit Bescheid des Obmannes der Mitbeteiligten vom 1. Oktober 1993 wurde dem H, welcher Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin im Eigentum der Liegenschaft 2500 Baden, T-Straße 10, ist, gemäß § 23 Abs. 1 und 2 des Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl. 8240-0 (im Folgenden: NÖ AWG), die Abfallwirtschaftsgebühr und die Abfallwirtschaftsabgabe wie folgt vorgeschrieben: Abfallwirtschaftsgebühr (Restmüll) S 14.757,03 Abfallwirtschaftsgebühr (Biomüll) S 2.641,19 Abfal... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung
Norm: AWG NÖ 1992 §23 Abs1 Z1;AWG NÖ 1992 §23 Abs1 Z2;AWG NÖ 1992 §26 Abs1;AWG NÖ 1992 §27 Abs2;AWG NÖ 1992 §30;EO §150 Abs1;EO §209;EO §216 Abs1 Z2;EO §237;EONov 2000 Art1 Z72 litb;VwRallg;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung
Norm: AWG NÖ 1992 §30;EO §150 Abs1;EO §156 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Grunde des § 30 NÖ AWG stellt der gegenüber dem Rechtsvorgänger bescheidmäßig festgesetzte Abgabenanspruch eine mit dem ... mehr lesen...
Zum Sachverhalt wird auf die ausführliche Darstellung im hg Erkenntnis vom 12. August 2002, Zl 2001/17/0104, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis sprach der Verwaltungsgerichtshof insoweit hinsichtlich der Abweisung eines Antrages auf "Rückzahlung einer vermeintlich zu Unrecht entrichteten Abgabe" ab, als Kanal- und Müllgebühren betroffen waren. Im angefochtenen Bescheid wurde dazu - unter dem Gesichtspunkt der Rückzahlung eines Grundsteuerbetrages - ausgeführt, auf Grund des § ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EO §150 Abs1;GrStG §11;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob das gesetzliche Pfandrecht iSd § 11 GrStG auch nach einer Zwangsversteigerung der Liegenschaft weiter besteht, ist von § 150 Abs 1 EO auszugehen. Danach sind Dienstbarkeiten, Ausgedinge und andere Reallasten vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen. Ein gesetzliche... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung
Norm: ABGB §481;ABGB §521;EO §150 Abs1;
Rechtssatz: Ein Wohnungsrecht wird insbsondere deshalb verbüchert, um im Falle eines Wechsels des Liegenschafts- bzw. Hauseigentümers als Wohnberechtigter geschützt zu sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160019.X03 Im ... mehr lesen...